Der Deutsche Zollverein (1834-1871) diente als Instrument der damaligen politischen und wirtschaftlichen Einheit Deutschlands, analog zur Europäischen Union. In einem direkten Vergleich von EU und EAWU werden Möglichkeiten und Grenzen eines einheitlichen Wirtschaftsraumes von Lissabon bis Wladiwostok skizziert. Sollte man ihn besser bis Schanghai denken?

[…] Im Deutschen Krieg (1866) um die Vorherrschaft in Deutschland besiegte Preußen den Deutschen Bund unter der Führung von dessen Präsidialmacht Österreich. Daraufhin löste sich der Deutsche Bund auf. An seine Stelle trat der 1866 als Militärbündnis gegründete Norddeutsche Bund unter der Führung Preußens. Dies war ein entscheidender Schritt in Richtung kleindeutsche Lösung, d. h. Reichseinigung ohne Österreich u. a. deutschsprachiger Gebiete in Mitteleuropa, wie sie im Deutschen Reich 1871 (s. Karte) verwirklicht wurde.

Die Umstrukturierung 1867 als Vorwegnahme eines Bundesstaates

Die Umwandlung des Norddeutschen Bundes in einen Bundesstaat (1867) hatte erhebliche Folgen für den Zollverein. Kraft der Verfassung des Bundes hörten die bisherigen norddeutschen Staaten auf, Einzelmitglieder des Zollvereins zu sein. Dies machte eine völlige Neuordnung nötig. Die Grundlagen dafür wurden auf einer Zollvereinskonferenz im Juni 1867 gelegt. Abgeschlossen wurde der neue Vertrag am 8. Juli 1867 und trat am 1. Januar 1868 in Kraft. Dieser nahm auf der Ebene der Zoll– und Handelspolitik einen einheitlichen Bundesstaat vorweg. Der neue Zollverein verfügte erstmals über föderale Institutionen, die später auch das Kaiserreich besaß. Es gab einen Zoll-Bundesrat mit Mehrheitsvotum und ein Zollparlament mit nach allgemeinen, gleichen und direkten Männer-Wahlen ermittelten Abgeordneten. Die von diesen Organen getroffenen Beschlüsse waren für alle Mitgliedsstaaten bindend, ein Veto gab es nicht mehr. Ausführendes Organ war das Zollpräsidium, das beim preußischen König lag. Es bereitete Handelsverträge vor und überwachte die Einhaltung der Beschlüsse.
Der Zollbundesrat als Vertretung der Mitgliedsstaaten war nichts anderes als der Bundesrat des Norddeutschen Bundes, ergänzt um Vertreter der süddeutschen Staaten. Das erste Parlament wurde gebildet, indem zu den Abgeordneten des Reichstages des Norddeutschen Bundes die Vertreter aus Süddeutschland hinzugewählt wurden.
Das Zollparlament trat zwischen 1868 und 1870 zu drei Sitzungsabschnitten zusammen. Dabei wurden Grundlagen für eine wirtschaftliche Einheit geschaffen, an die das Deutsche Kaiserreich direkt anknüpfen konnte. In dieser Zeit wurden auch einige der verbliebenen Sonderregelungen für bestimmte Güter aufgehoben. […]

Die Fortsetzung dieses Beitrags lesen Sie in den nachfolgenden Ausgaben.

Peter Enders, Galina Nurtasinowa und Ulf Schneider

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