Am 27. Januar gedachte die Weltöffentlichkeit der Holocaustopfer – anlässlich der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz durch die Rote Armee, die sich zum 60. Mal jährte. Während der Gedenkveranstaltung im sächsischen Landtag sorgte die rechtsradikale Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) für einen Eklat

Als 1945 der Kriegsmonat Januar und der Zweite Weltkrieg dem Ende entgegengingen, erreichte die Rote Armee die Stadt Auschwitz, die Baracken des größten Konzentrations- und Vernichtungslagers, oder wie der polnische Staatspräsident sagte, die „Hölle auf Erden“. Die Rotarmisten befreiten vor 60 Jahren, am 27. Januar 1945, tausende Häftlinge. Befreier und Weltöffentlichkeit erahnten schnell die Apokalypse, die sich im heutigen südpolnischen Oswiecim ereignet haben muss: den Holocaust.

Heute besteht Gewissheit, dass 1,1 bis 1,5 Millionen Menschen in Auschwitz den Tod fanden. Der Großteil waren Juden. Unter den Opfern befanden sich auch Roma und Sinti, Homosexuelle, Polen, Bürger anderer besetzter Staaten und sowjetische Kriegsgefangene. Genau 60 Jahre später erinnert sich die Weltöffentlichkeit anläßlich der Befreiung des Konzentrationslagers der Opfer des Holocaust. Die Vereinten Nationen haben sich erstmals zu einem offiziellen Gedenken durchgerungen. Selbstverständlich werden in gleicher Weise in Deutschland Gedenkveranstaltungen, mit erinnernden Reden Überlebender und mahnenden Politikerworten, abgehalten. Ob im Bundestag oder in den Parlamenten der Bundesländer.

Nur der Dresdner Landtag lieferte eine mehr als peinliche Vorstellung. Die rechtsextreme Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) zog bekanntlich letztes Jahr mit 9,2 Prozent in das Landesparlament ein. Empörung und Eifer waren damals groß. Erste Anzeichen für die Unfähigkeit zur Teilnahme am politischen Diskurs zeigte die NPD direkt nach der Wahl, als sie während eines Fernsehauftrittes der Parteiführung mit nationalistisch-völkischen Parolen aufwartete. Abgeordnete aller demokratischen Parteien forderten damals eine entschiedene politische Auseinandersetzung. Viel passierte seitdem nicht. Die NPD konnte immer wieder für Aufsehen sorgen und ihre Rolle als Fundamentalopposition unterstreichen. Nun haben die Abgeordneten der NPD während des Gedenkens an die Opfer des Holocaust abermals für einen Eklat gesorgt.

NPD-Redner verglichen den verheerenden britisch-amerikanischen Bombenangriff auf Dresden während der letzten Kriegsmonate mit dem Holocaust. Sie zogen Parallelen zwischen dem Massenmord der Nazis und dem Luftbombardement Dresdens. Es sei ein Bomben-Holocaust und ein kaltblütig geplanter industrieller Massenmord gewesen, so die NPD. Als der Landtagspräsident zu einer Schweigeminute für die Opfer des NS-Regimes aufrief, verließ die NPD Fraktion geschlossen den Plenarsaal.

Unter den demokratischen Parteien ist es derzeit herrschende Meinung, kein übereiltes erneutes NPD-Verbot anzustreben. Der sächsische Ministerpräsident Milbradt sagte, man dürfe keinen erneuten Misserfolg riskieren. Die Gesetzgebung böte andere Maßnahmen, etwa das Ordnungsrecht, denn in Landtagssitzungen sei nicht alles erlaubt. Die Staatsanwaltschaft sieht derzeit ebenfalls von Ermittlungen gegen die NPD ab, obwohl der Tatbestand der Volksverhetzung vorläge. Äußerungen eines Abgeordneten können gemäß seiner Immunität und laut sächsischer Verfassung nicht juristisch oder dienstlich geahndet werden.

Doch die volksdeutsche Partei von gestern schadet heute den politischen, wirtschaftlichen, sozio-kulturellen und internationalen Interessen, sowohl der sächsischen als auch der übrigen bundesdeutschen Bevölkerung. Sie schadet dem europäischen Einigungsgedanken und behindert die Aussöhnung mit den osteuropäischen Nachbarstaaten. Im Zuge des Gedenkens an die Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz und der Opfer des Holocaust zeigte die NPD zudem, dass sie eindeutig und offen gegen den Grundkonsens der demokratischen Ordnung der BRD verstößt. Während Vereinte Nationen und Weltöffentlichkeit geschlossen der Opfer des Holocaust gedachten, sollte das Auftreten der NPD im sächsischen Landtag Hinweis und Warnung genug sein.

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