Peer Steinbrück fordert Bundeskanzlerin Merkel heraus. Mit der Kandidatenkür startete in Deutschland auch eine Debatte über Nebeneinkünfte von Abgeordneten.

Noch rund ein Jahr verbleibt bis zur Bundestagswahl 2013. Personell jedoch ist der Wahlkampf bereits jetzt auf zwei Personen zugespitzt. Als Spitzenkandidat der oppositionellen Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) wird Peer Steinbrück die seit Ende 2005 regierende Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) herausfordern.

Ende September schlug der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel seiner Partei Steinbrück als Kanzlerkandidaten vor, wenige Tage später nominierte ihn der Parteivorstand. Gabriel hatte bis kurz zuvor ebenso wie der Fraktionsvorsitzende der SPD im Bundestag, Frank-Walter Steinmeier, ebenfalls als möglicher Kandidat gegolten. Offiziell soll Steinbrück bei einem Parteitag im Dezember zum Kanzlerkandidaten seiner Partei gewählt werden, eine Mehrheit gilt dabei als sicher.

Der 65-jährige Steinbrück ist innerhalb seiner eigenen Partei dennoch nicht unumstritten. Besonders dem linken Flügel in der SPD gehen Steinbrücks Forderungen in der Sozialpolitik nicht weit genug. Seitens der Regierungsparteien CDU, CSU und FDP geriet Steinbrück unterdessen nach seiner Nominierung aus einem anderen Grund in die Kritik. Grund sind Nebeneinkünfte Steinbrücks, der hauptberuflich als Abgeordneter für die SPD im Bundestag sitzt.

Mit Vorträgen bei Unternehmen verdiente Steinbrück Medienberichten zufolge seit der Bundestagswahl 2009 mehr als 100.000 Euro, Honorare für einzelne Vorträge sollen bei mehr als 7.000 Euro gelegen haben. Erst als Reaktion auf die Kritik kündigte Steinbrück nun an, Informationen zu den Auftraggebern offenzulegen.

Die einmal in Gang gesetzte Debatte über Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten könnte aber über Steinbrück hinaus eine Eigendynamik bekommen. Steinbrück reagierte bereits, indem er forderte, für alle Parlamentarier müssten strengere Regeln zur Offenlegung ihrer Nebenverdienste gelten.

Einem 2005 verabschiedeten Gesetz zufolge müssen Abgeordnete gegenwärtig Einkünfte in Höhe von mehr als 1.000 Euro im Monat oder mehr als 10.000 Euro jährlich anzeigen. Auf der Webseite des Bundestages werden sie für jeden Abgeordneten in Form von Stufen angezeigt: Stufe 1 bei Beträgen von monatlich zwischen 1.000 und 3.500 Euro, Stufe 2 bis 7.000 Euro und darüber Stufe 3.

Immer wieder werden jedoch auch Rufe nach strengeren Regeln laut, die nun Auftrieb bekommen könnten. So schreibt etwa die linksliberale „Frankfurter Rundschau“ in einem Kommentar unter der Überschrift „Die gute Seite der Steinbrück-Debatte“ bereits von einem „Eigentor“, das Regierungspolitiker mit ihren Aufforderungen an Steinbrück geschossen hätte. Anders kommentiert dagegen die konservative „Frankfurter Allgemeine Zeitung“. Sie argumentiert, ein Abgeordneter, der neben seiner parlamentarischen Tätigkeit keine weiteren Einkünfte habe, laufe Gefahr, als Berufspolitiker in Abhängigkeiten von Fraktion und Partei zu geraten. Gerade dies laufe der vom Grundgesetz geforderten Freiheit des Abgeordneten zuwider.

Von Robert Kalimullin

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