DDR-Dopingopfer können sich beim Bundesverwaltungsamt melden. Ein zweites Gesetz über finanzielle Hilfen für Dopingopfer der DDR (Zweites Dopingopfer-Hilfegesetz) geht in die Länder– und Verbändeabstimmung. Nachdem der Haushaltsgesetzgeber im November beschlossen hatte, für die DDR-Dopingopfer finanzielle Hilfen bereitzustellen, hat das Bundesministerium des Innern nunmehr den erforderlichen Gesetzentwurf erarbeitet. Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes über eine finanzielle Hilfe für Dopingopfer der DDR wurde am 18. Januar 2016 den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt. Ziel ist es, das Gesetzgebungsverfahren bis Sommer 2016 abzuschließen. Wenn dies gelingt, können ab der zweiten Jahreshälfte 2016 die Antragsverfahren beim Bundesverwaltungsamt beginnen und Zahlungen an die Anspruchsberechtigten erfolgen. Erste Anfragen Betroffener können schon jetzt unter der Mail-Adresse dopingopferhilfe@bva.bund.de an das Bundesverwaltungsamt gerichtet werden. Das Bundesverwaltungsamt wird den Betroffenen bis zum Inkrafttreten des Gesetzes alle relevanten Informationen zum Antragsverfahren auch auf seiner Internetseite www.bundesverwaltungsamt.de zeitnah zur Verfügung stellen.

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