Der Deutsche Bundestag hat bereits 2015 beschlossen, dass ehemalige sowjetische Kriegsgefangene eine symbolische finanzielle Anerkennungsleistung erhalten sollen. Angehörige der sowjetischen Streitkräfte, die während des Zweiten Weltkrieges in der Zeit vom 22. Juni 1941 bis 8. Mai 1945 als Kriegsgefangene in deutschem Gewahrsam waren, können eine einmalige Leistung in Höhe von 2.500 € beantragen. Der Antrag kann schriftlich beim Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, DGZ Ring 12, 13086 Berlin, gestellt werden. Einzelheiten zum Verfahren und die Antragsformulare sind auf der Homepage des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen unter http://www.badv.bund.de einseh– und abrufbar. GK

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