Mit der Ahmadiyya Muslim Jamaat wurde im deutschen Bundesland Hessen erstmals einer islamischen Religionsgemeinschaft der Status einer „Körperschaft öffentlichen Rechts“ zuerkannt. Mit der Entscheidung ist die Ahmadiyya-Gemeinde rechtlich den großen Kirchen in Deutschland gleichgestellt und könnte von ihren Mitgliedern auch Kirchensteuern erheben. Hierauf will die Gemeinschaft nach eigenem Bekunden allerdings zunächst verzichten. Als Körperschaften öffentlichen Rechts sind in Deutschland neben der evangelischen und der katholischen Kirche bislang unter anderem auch orthodoxe Kirchen und die jüdische Gemeinde anerkannt. (rk)

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