Gemäß dem Beschluss des Bundestags vom 21.5.15, ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenen eine symbolische finanzielle Anerkennungsleistung zu gewähren, geht es nun an dessen Umsetzung. Ein Antrag kann schriftlich beim Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen gestellt werden. Einzelheiten und Antragsformulare unter: http://tiny.cc/8iz16x. Angehörige der sowjetischen Streitkräfte, die während des 2. Weltkrieges in der Zeit vom 22. Juni 1941 bis 8. Mai 1945 als Kriegsgefangene in deutschem Gewahrsam waren, können eine einmalige Leistung in Höhe von 2.500 € beantragen.

Von ca. 6 Mio. Gefangenen überlebte kaum die Hälfte, heute leben schätzungensweise nur noch etwa 4000. Besonders die sowjetischen Gefangenen gehörten „zu den von der rassistisch motivierten Vernichtungspolitik der Nazis besonders betroffenen Gruppen“, so die Formulierung aus dem Antrag auf finanzielle Anerkennung. Jahrelang setzen sich SPD, Grüne und Linke für eine Entschädigung ein – bisher wurden insgesamt 71 Milliarden Euro an andere Überlebende des NS-Regimes bezahlt – doch bis vor Kurzem scheiterte es stets am Veto der Union und FDP. Für sowjetische Kriegsgefangene galten keine Kriegskonventionen, und ihr Schicksal gleicht dem der Überlebenden von Konzentrationslagern und Zwangsarbeit. In Zeiten politischer Anspannungen zwischen Ost und West ist es gelungen, eine Symbolik von gegenseitiger Verantwortung zu transportieren.

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