Nahezu unauffällig und ohne Medienecho trat am vergangenen Samstag (30. Juli 2016) das Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus in Kraft. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums soll es zu einer Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden bei der Zusammenführung und Auswertung von Informationen beitragen. Grund dafür sei die zunehmende Bedrohung seitens des transnationalen Terrorismus. Neben einer gemeinsamen Datei zur Zusammenführung nachrichtendienstlicher Informationen, werden auch die Regelungen zur nachrichtendienstlichen Speicherung Minderjähriger angepasst, sowie die Identitätsüberprüfung von PrePaid-Kunden verpflichtend gemacht. Auch die Befugnisse der Bundespolizei und der Einsatz von V-Männern werden ausgeweitet und eine Abfrage der Schengenvisa-Datenbank zugelassen. JB

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