Claus Dieter Storm ist im Rahmen des kasachstanisch-deutschen Lehrerentsendeabkommens als Fachberater für Deutsch in Kasachstan. Er betreut ausgewählte Schulen mit vertieftem Deutschunterricht und ist Prüfungsvorsitzender für das Deutsche Sprachdiplom

Echte Gastfreundschaft ist eine prima Sache. Durch sie ehrt der würdige Gastgeber sich selbst, indem er seine Offenheit und seine Großzügigkeit beweist. Der gute Gastgeber gewinnt dabei nicht nur an Ansehen, sondern er erhält vom dankbaren Fremden als Dank sogar auch noch ein Geschenk. Gastfreundschaft ist ein wichtiger Teil des kulturellen Erbes, und sie ist bei vielen Völkern hoch angesehen.

Der ideale Gastgeber ist offen und herzlich, einladend und entgegenkommend. Wenn dann aus der ersten Begegnung zwischen Gastgeber und Gast nach Jahren des Kontaktes schließlich eine dauerhafte, zuverlässige Beziehung wird, wenn man sich kennen und schätzen gelernt hat, dann werden aus Gastgeber und Gast freundschaftliche Partner, die den Wert ihrer Beziehung erkannt haben.

Was aber, wenn ein etwas entfernter Verwandter des Gastgebers verrückt spielt? Was, wenn der Neffe im Hause seines Onkels einen Fremden vorfindet und ihn gedankenlos roh behandelt, beschimpft und bedroht?

Zwischen der Republik Kasachstan und der Bundesrepublik Deutschland wurde vor gut sieben Jahren ein Lehrerentsendeabkommen beschlossen, auf dessen Grundlage deutsche Lehrer an ausgewählten Schulen in Kasachstan den Deutschunterricht, die Lehrkräfte und die Entwicklung dieser Schulen fördern. Die Republik Kasachstan hat diese deutschen Lehrkräfte bisher immer achtungsvoll aufgenommen. Die Gäste ihrerseits haben die Gastfreundschaft immer geachtet und gelobt. Beide Seiten haben durch die Praxis des Lehrerentsendeabkommens Vorteile gefunden, so dass man hier von einer entstandenen echten Partnerschaft zum gegenseitigen Vorteil sprechen kann.

Bei einer routinemäßigen Schulüberprüfung irgendwo im Osten der Republik wurde nun von einem Staatsanwalt die vereinbarte und rechtmäßige Anwesenheit des deutschen Lehrers in Frage gestellt. Angeblich, weil man dort nichts von dem Abkommen und seinen Bestimmungen wusste. Das ist nicht so schlimm, das kann passieren.

Aber wenn der Staatsanwalt sich dann nicht primär pflichtgemäß und sachlich informiert, stattdessen eine Verhaftung der Lehrer und eine Bestrafung der Schule androht, dann ist das eine Überreaktion, dann spielt da jemand verrückt. Überdies wurde die Gültigkeit der Visa bezweifelt und die deutschen Lehrer wurden als Gesetzesbrecher angesehen. Und nicht nur sie. Sondern auch die kasachstanischen Schulen, an denen die spezialisierten deutschen Lehrer unterrichten.

In einer dankenswert schnellen und sachlichen Überprüfung hat die Staatsanwaltschaft des Bezirks dieses unwürdige Verhalten der städtischen Staatsanwaltschaft rasch beenden können. Da hat, um bei dem anfänglichen Vergleich zu bleiben, zum Glück ein kompetenter Verwandter schnell und entschlossen reagiert und somit die Ehre der Familie gerettet.

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