Er ist jung, er ist verliebt, und er ist in Deutschland lediglich geduldet. Sein Name ist Azad, und er ist die Hauptfi gur in dem deutschen Kurzfi lm „Wie ein Fremder“. Der Film wurde 2010 gedreht und nun, im Rahmen des Filmfestivals „Shanken’s Stars“, das vom 11.-15. Mai in Almaty stattfand, gezeigt und mit dem Preis für den besten studentischen Kurzfi lm ausgezeichnet. In Deutschland ist der Film für den Nachwuchspreis 2011 in der Kategorie „Bester Kurzfi lm“ nominiert.

Hamburg: Hansestadt, Stadtstaat und mit circa 1,8 Millionen Einwohnern die zweitgrößte Stadt Deutschlands. Und wie in jeder Stadt gibt es hier Menschen, die Hamburg am liebsten nie verlassen würden. Das ist kein Geheimnis. Es gibt jedoch auch Menschen, und das ist schon eher ein Geheimnis, die Hamburg nicht verlassen dürfen.

Menschen, die außer dem Status „geduldet“ nichts besitzen. Keine Freiheit, keine Rechte und keine Papiere. Sie sind quasi unsichtbar. Diesen Menschen gibt der Film „Wie ein Fremder“ ein Gesicht, einen Namen, eine Geschichte.

Azad ist Iraner, 17 Jahre und lebt zusammen mit seiner Familie in einem Asylantenheim in Hamburg. Er ist klug, spricht perfekt Deutsch und hat eine Freundin, die Deutsche Lena. Doch er und seine Familie sind in Deutschland nur geduldet. Als Lena dann nach Berlin umziehen will, beginnt Azads Kampf um seine Freiheit und das Recht auf ein Leben in Deutschland.

Manchmal kommt das Leben dazwischen

Der Film erzählt nicht nur eine Geschichte. Er erzählt die Geschichte von circa 90.000 Menschen. So viele sind es, den Angaben der Bundesregierung zufolge, die in Deutschland mit dem unsicheren Status der „Duldung“ leben. Es ist also nicht nur eine Geschichte, sondern auch, zumindest teilweise, ein Abbild der Wirklichkeit. Wie die Wirklichkeit aussieht, davon machten sich die Filmemacher selbst ein Bild. Zwei Monate recherchierten sie in einem Flüchtlingsheim, auf den zuständigen Behörden und führten Gespräche mit Geduldeten. Das Material diente dann als Grundlage für einen Film, der „eine natürliche Ebene hält, nicht künstlich und ein Stück weit dokumentarisch wirkt“, so Timo Moritz, der als Kameramann des Films auf Einladung des Goethe-Instituts das Filmfestival in Almaty besuchte.

Wie real das Thema Abschiebung plötzlich werden kann, erlebte die Filmcrew während ihrer Recherchen hautnah. Da viele Ausländer bei ihrer Einreise falsche Personalien angeben und vorgeben, aus Ländern zu stammen, in denen sie verfolgt würden, ist eine eindeutige Zuordnung zu ihrem eigentlichen Heimatland, die für eine Abschiebung nötig ist, häufi g unmöglich. Und so entscheidet manchmal dann das Schicksal oder, wie in diesem Fall, der Dolmetscher: Dieser meinte, während eines Gespräches der Behördenmitarbeiter mit einem Geduldeten dessen Akzent erkannt zu haben, woraufhin der Mann in sein vermeintliches Heimatland abgeschoben wurde.

Der Status der Duldung

Unter Duldung wird gemäß §60a Aufenthaltsgesetz die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung verstanden. Das heißt, der Aufenthalt ist zwar unrechtmäßig, aber eine Abschiebung gleichzeitig unmöglich. Dies ist unter anderem der Fall, wenn der Ausländer keinen Pass hat, sein Herkunftsstaat ihn nicht aufnimmt oder seine Staatsbürgerschaft ungeklärt ist. Die Duldung ist befristet und kann teilweise über Jahre hinweg verlängert werden. Hier spricht man von einer „Kettenduldung“. Geduldeten wird unter Androhung von Strafe verboten, ihren Landkreis zu verlassen, die sogenannte „Residenzpfl icht“.
Die Zahl der geduldeten Ausländer in Deutschland beläuft sich nach Angaben der Bundesregierung auf circa 90.000. Doch die Zahlen variieren, so ist im Film beispielsweise von mehr als 200.000 langjährig (mehr als sechs Jahre) Geduldeten die Rede. Laut des Bundesministeriums für Migration und Flüchtlinge sind die Hauptherkunftsländer der Asylbewerber Afghanistan, Irak, Serbien und Iran.

Von Anja Greiner

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