Der Deutsche Zollverein (1834-1871) diente als Instrument der damaligen politischen und wirtschaftlichen Einheit Deutschlands, analog zur Europäischen Union. In einem direkten Vergleich von EU und EAWU werden im Folgenden Möglichkeiten und Grenzen eines einheitlichen Wirtschaftsraumes von Lissabon bis Wladiwostok skizziert. Sollte man ihn besser bis Schanghai denken?

Foto: Zeche Zollverein. ©Thomas Wolf, www.foto-tw.de.

[…] Der Allgemeine Deutsche Handels– und Gewerbeverein verlangte aus Angst vor der entwickelten englischen Exportindustrie nach zollpolitischem Schutz. Ihr Wortführer Friedrich List fürchtete, dass die deutsche Volkswirtschaft ansonsten als „Wasserträger und Holzhacker der Briten“ enden würde. In einer weit verbreiteten Petition von 1819 forderte er über den Schutzzollgedanken hinaus den Abbau der innerdeutschen Zollschranken: „Um von Hamburg nach Österreich, von Berlin in die Schweiz zu handeln, hat man zehn Staaten zu durchschneiden, zehn Zoll– und Mautordnungen zu studieren, zehnmal Durchgangszoll zu bezahlen. Wer aber das Unglück hat, auf einer Grenze zu wohnen, wo drei oder vier Staaten zusammenstoßen, der verlebt sein ganzes Leben mitten unter feindlich gesinnten Zöllnern und Mautnern, der hat kein Vaterland. Je kleiner der Staat ist, welcher eine Maut errichtet, desto größer das Übel, desto mehr würgt sie die Regsamkeit des Volkes, desto größer die Erhebungskosten; denn kleine Staaten liegen überall an der Grenze.“ Obwohl diese Initiative nicht erfolgreich war, förderte sie liberale Positionen und – insbesondere in Süddeutschland – die späteren Verhandlungen zu einer Zollunion.

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Vorangetrieben wurde die Entwicklung also weniger durch politische als durch wirtschaftliche Erwägungen, konkret vor allem durch die zollpolitischen Maßnahmen Preußens. Wie die territorial gewachsenen süddeutschen Mittelstaaten hatte Preußen angesichts des zersplitterten Staatsgebiets ein Eigeninteresse an der Abschaffung von Zollgrenzen. Die gewerblich entwickelten westlichen Provinzen Rheinland und Westfalen und die stark agrarisch geprägten ostelbischen Gebiete galt es politisch und administrativ zusammenzuführen. Mit dem Zollgesetz von 1818 fielen alle innerstaatlichen Handelsschranken. Nach außen hin wurde ein mäßiger Schutzzoll erhoben – für den Durchgangsverkehr wurden allerdings hohe Zölle fällig. Damit konnten sowohl die am Freihandel interessierten Großgrundbesitzer, als auch die von der ausländischen Konkurrenz bedrohte gewerbliche Wirtschaft leben.

Das preußische Zollgesetz war einfach, effizient und wurde – anders als in früheren Zeiten von der Verwaltung konsequent angewandt. Es gab nur noch Einfuhr-, Ausfuhr– und Transitzölle, die, anders als bisher, ohne Rücksicht auf Herkunfts– oder Bestimmungsland erhoben wurden. Von Zöllen ausgenommen waren Grundnahrungsmittel und Rohmaterialien. Gewerbliche Güter wurden mäßig besteuert, außer Textilien. Am wichtigsten waren die Einnahmen für gehobene Lebensmittel, Genussmittel und Luxusgüter. Fortsetzung…

Peter Enders, Galina Nurtasinowa und Ulf Schneider

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