Zwei neue Gesetzesentwürfe schränken die Tätigkeit von Nichtregierungsorganisationen in Kasachstan stark ein. Präsident Nursultan Nasarbajew kann noch sein Veto einlegen. Internationale Beobachter und NGO-Vertreter sind beunruhigt

Seit der sogenannten Tulpenrevolution in Kirgistan sind Zentralasiens Regierungen nervös. Der usbekische Präsident Islam Karimow regiert mit noch härterer Hand als je zuvor, und in Kasachstan sorgen neue Gesetzesentwürfe für reichlich diskursiven Zündstoff bei Parlamentariern und internationalen Beobachtern.

Vor allem an den Entwürfen „Über die Tätigkeiten der Filialen und Vorsitze internationaler und ausländischer nichtkommerzieller Organisationen auf dem Territorium der Republik Kasachstan“ sowie „Über die Aufnahme von Veränderungen und Ergänzungen in einigen Gesetzesakten zu Fragen nichtkommerzieller Organisationen“ erhitzen sich die Gemüter. Initiiert wurden sie von einer fünfköpfigen Parlamentariergruppe Ende April. Der Gesetzestext sieht u.a. vor, dass jede Nichtregierungsorganisation (NGO) bis zehn Tage vor Beginn einer Veranstaltung diese den örtlichen Behörden anmelden muss – mit genauer Themenangabe, Teilnehmerliste und offengelegten Finanzierungsquellen. Dabei sollen die Gelder aus dem Ausland gesondert aufgelistet werden.

„Eine NGO darf sich nicht in die inneren Angelegenheiten eines souveränen Staates mischen“, begründet Wladimir Boschko, Mitglied des Komitees für nationale Sicherheit (KNB), das Gesetz. Und zählt die Horrorliste wohl jedes kasachstanischen Hardliners auf: „Ziviler Ungehorsam“, „Bildung sozialer Spannungsherde“ und die „Formierung einer Protestwählerschaft“. Dem müsse vorgebeugt werden, so Boschko.

Dass allerdings NGOs für etwaige Unruhen verantwortlich seien, war in den Parlamentsdebatten der letzten Wochen in Astana umstritten. „Es gibt sehr nützliche Organisationen (…). Und es gibt Organisationen, die wirklich subversive Tätigkeiten entfalten. Doch das gehört in die Sphäre des Komitees der Nationalen Sicherheit“, kommentierte die Parlamentarierin und Vorsitzende der Regierungspartei „Asar“, Dariga Nasarbajewa, die Gesetzesinitiative. Die Präsidententochter gehört zu den Gegnern des Entwurfs. Ihre Begründung ist einfach. Eine Mitteilungspflicht bei den örtlichen Behörden, den Akimaten, würde einen hohen bürokratischen Aufwand nach sich ziehen – was der vom Präsidenten programmatisch anvisierten „Debürokratisierung“ eindeutig zuwiderliefe.

Nach dem neuen Gesetz müsste die NGO bei „jedem Fall von Finanzierung aus dem Ausland zum Akimat rennen, vorrechnen und erzählen, was sie erhalten und wie sie es ausgegeben haben“, so Nasarbajewa. Bei 5000 Organisationen im Land, von denen die meisten wohltätigen Zwecken dienten und nur wenige politischen, sei das ein kaum mehr hinnehmbarer Kontrollaufwand. Hinzu komme der Faktor Korruption. Denn die zu zahlende Strafe von 1.500 US-Dollar, die der Gesetzesentwurf bei Nicht-Einhaltung der Mitteilungspflicht vorsehe, sei ein Quell der Bestechung: Man brauche dem zuständigen Beamten nur eine niedrigere Summe zu zahlen. Die Genehmigung des jeweiligen Projekts sei dann so gut wie sicher.

Ende Juni wurde der Gesetzesentwurf schließlich verabschiedet – mit einigen Abmilderungen. So konnte die Mitteilungspflicht bei den Akimaten gestrichen werden. Und nach einem Beschluss am 16. Juni darf aus dem Ausland überwiesenes Geld auf ein NGO-Konto nur dann überprüft werden, wenn die Bank von örtlichen Organen eine Genehmigung erhält. Auch die schwammige Formulierung, nach der Projekte verboten werden sollten, die „unerwünschte Folgen für die nationale Sicherheit“ hätten, wurde beseitigt – genau wie der Punkt, der dem Staatsanwalt das Recht vorbehielt, eine NGO zu schließen.

Dennoch bleiben zahlreiche Restriktionen bestehen. Dass sie auch ohne verabschiedetes Gesetz schon jetzt wirksam sind, zeigen die zahlreichen Kontrollbesuche bei in Kasachstan angesiedelten NGOs im Frühjahr des Jahres. „Freedom House“ zum Beispiel, eine US-amerikanische NGO, die Menschenrechtsverteidiger auf juristischem Gebiet aufklärt und trainiert (s. DAZ vom 3.12.04), musste gleich mehrere Revisionen über sich ergehen lassen. Für Antonio Stango, Projekt Direktor von „Freedom House“ in Kasachstan, liegen die Gründe dafür auf der Hand: Die Tätigkeit der NGOs in Kasachstan solle paralysiert werden, sagt er.

Stein des Anstoßes ist ihm besonders jener Unterpunkt des Gesetzes, der vorsieht, dass Direktoren internationaler und nicht-kommerzieller NGOs von nun an im Besitz der kasachstanischen Staatsbürgerschaft sein müssten. „Es gibt nur einen Grund für diese bizarre Bestimmung“, schimpft Stango. „Wenn die Autoritäten einen Direktoren gefangen nehmen wollen, dann nehmen sie einen kasachstanischen Staatsbürger gefangen – und vermeiden somit einen internationalen Skandal.“

Wie „Freedom House“ bekam auch eine andere NGO mehrfachen Besuch von der Staatsanwaltschaft. Namentlich genannt werden möchte diese NGO nicht. „Uns wurde eine Briefkopie mit mehreren Fragen vorgelegt – was wurde überwiesen, für welche Projekte wurden die Gelder eingesetzt, haben wir eine Partei in Kasachstan finanziert, wer hat wie viel Honorar für welchen Vortrag bekommen“, erzählt die Büroleiterin in Kasachstan. Gefordert worden sei außerdem eine Teilnehmerliste der Veranstaltungen der letzten fünf Jahre. Eine fast unmögliche Auflage – zumal die Organisation ihre Belege zur Abrechnung regelmäßig in das Herkunftsland schickt.

Die örtliche Leiterin sieht das Hauptziel der NGOs in Kasachstan nun per se gefährdet. „Durch solche Initiativen wird sich die Zivilgesellschaft nicht weiter entwickeln können“, sagt sie. Betroffen von den Restriktionen wäre auch das Kasachstanische Büro für Menschenrechte in Almaty. Der Mitwirkenden Maria Pulman zufolge beruhen die Gesetzesentwürfe auf einem fehlerhaften Umkehrschluss. „Es ist ein Irrtum, zu glauben, dass die Ereignisse in der Ukraine und in Kirgisistan nicht auf der Unzufriedenheit innerhalb der Bevölkerung zurückzuführen sind, sondern auf die Tätigkeiten der NGOs.“

Die ganze Hoffnung der NGO-Vertreter liegt nun auf dem Präsidenten. Nur er kann noch sein Veto einlegen – genau wie im Fall des ähnlich umstrittenen Mediengesetzes im letzten Jahr. Kurz vor den Parlamentswahlen cancelte Nasarbajew das zahlreiche Einschränkungen der Pressefreiheit vorsehende Gesetz. Und erlangte dadurch einen bedeutenden Popularitätsschub. Vermutlich lässt sich Na-sarbajew die Chance auch dieses Mal nicht entgehen.

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