Aus Landesbeauftragte Ziegler-Raschdorf: Jetzt noch Antrag stellen!

Zahlreiche deutsche Zivilisten sind nach dem Zweiten Weltkrieg zur Zwangsarbeit ins Ausland verschleppt worden. Alleine in der Sowjetunion mussten mehr als eine Million Zivilpersonen jahrelang Fronarbeit leisten, darunter 864.000 Frauen, Mädchen und Kinder. Hunderttausende star-ben an Hunger, Kälte und Erschöpfung. Die Letzten kehrten erst 1955 nach Hause zurück. „Jahr-zehntelang haben die Betroffenen um die Anerkennung ihres Schicksals kämpfen müssen. Der Deutsche Bundestag hat es jedoch ermöglicht, dass ehemalige deutsche Zwangsarbeiter seit dem 1. August 2016 eine einmalige Entschädigung in Höhe von 2.500 Euro geltend machen können“, er-klärt die Hessische Landesbeauftragte für Heimatvertriebene und Spätaussiedler, Margarete Zieg-ler-Raschdorf.

Antragsberechtigt sind Zivilpersonen, die aufgrund ihrer deutschen Staatsangehörigkeit oder Volks-zugehörigkeit während des Zweiten Weltkriegs und danach zur Zwangsarbeit herangezogen wur-den. Der Anspruch ist vererblich und kann auch bis zu drei Jahre nach Versterben der betroffenen Person gestellt werden. „Dass die Betroffenen nun endlich entschädigt werden, ist überfällig. Wenn auch eine einmalige Zahlung in Höhe von 2.500 Euro das erlittene Leid bei weitem nicht aufwiegen kann, ist diese doch zumindest eine symbolische Anerkennung. Ich begrüße es sehr, dass erstmals auch die sogenannten ‚Wolfskinder‘, die bei früheren Entschädigungsgesetzen immer durchs Raster gefallen sind, hierbei berücksichtigt werden“, so die Landesbeauftragte.

Als Wolfskinder wurden am Ende des Zweiten Weltkriegs und in den ersten Nachkriegsjahren Waisen bzw. von ihren Eltern ge-trennte Kinder bezeichnet, die, aus ihrer Heimat vertrieben, ganz auf sich gestellt durch das nördli-che Ostpreußen und Litauen irrten und um das nackte Überleben kämpften. Vielfach waren auch sie zur Zwangsarbeit beispielsweise in der Landwirtschaft herangezogen worden.

Bis 2018 stehen für die Entschädigung insgesamt 50 Millionen Euro bereit. „Damit ist der Bundes-tag einer langjährigen Forderung des Bundes der Vertriebenen nachgekommen. Auch die Unions-parteien und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatten sich hierfür immer wieder mit Nachdruck ein-gesetzt.“, so Ziegler-Raschdorf. Dass viele Betroffene die Entschädigungssumme beispielsweise den Vertriebenenverbänden spendeten, zeige, dass es ihnen nicht vorrangig ums Geld, sondern um die Würdigung ihres Schicksals gehe.

Bis zum 30.09.2017 sind 29.954 Anträge beim Bundesverwaltungsamt eingegangen. Sollte die vom Bundestag zur Verfügung gestellte Summe nicht ausreichen, werde diese bei Bedarf aufgestockt. Dadurch ist sichergestellt, dass jeder, der einen Anspruch auf Entschädigung hat, diese auch erhält. Auch wenn mehr als 96 Prozent der Antragsteller in der Bundesrepublik leben, gilt der Anspruch ebenso für Deutsche in den Minderheitengebieten und kann auch vom Ausland aus gestellt werden. Eine eigens initiierte Werbekampagne soll diese darüber informieren.

„Da die Antragsfrist zum 31. Dezember 2017 ausläuft und darüber hinaus nicht verlängert wird, möchte ich alle Betroffenen dazu aufrufen, sich zu melden und beim Bundesverwaltungsamt einen entsprechenden Antrag zu stellen. Dabei ist unbedingt auf eine korrekte Antragstellung mit Unterschrift, der Angabe einer gültigen Kontonummer mit IBAN, sowie einer Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes bzw. die Lebensbescheinigung zu achten, um verzögernde Nachfragen zu vermeiden“, appelliert Landesbeauftragte Ziegler-Raschdorf abschließend.

Fragen hierzu können an das Bundesverwaltungsamt in Bonn telefonisch unter 0228 99358-9800 oder per E-Mail an AdZ@bva.bund.de gerichtet werden. Der zur Antragstellung berechtigte Perso-nenkreis muss bis zum 31.12.2017 seine Anträge an das Bundesverwaltungsamt, Außenstelle Hamm, Alter Uentroper Weg 2, 59071 Hamm richten. Später eingehende Anträge haben ohne Ausnahme keine Aussicht auf Erfolg.

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