„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ lautet der erste Satz des Grundgesetzes. Am 23. Mai feiert es seinen 70. Geburtstag. Dabei war die deutsche Verfassung ursprünglich als Provisorium gedacht – und sollte doch die Lehren der vorangegangenen 30 Jahre wiederspiegeln.

1948 beschlossen die westlichen Siegermächte des Zweiten Weltkrieges, die USA, Großbritannien und Frankreich, die Neuordnung Deutschlands. Der Kalte Krieg hatte bereits begonnen, eine Teilung Deutschlands in Ost, wo die Sowjetunion herrschte, und West schien unausweichlich. Die Besatzungsmächte forderten die Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder auf, eine verfassungsgebende Versammlung einzuberufen. Im August 1948 trafen sich die Regierungschefs von elf Ländern, um erste Ideen zusammenzutragen. Auf dem Verfassungskonvent von Herrenchiemsee wurden wichtige Grundzüge unserer Verfassung erarbeitet: ein schwaches Staatsoberhaupt, eine starke Bundesregierung, ein Zwei-Kammer-Parlament, der weitgehende Ausschluss von Volksabstimmungen und eine Art Ewigkeitsklausel.

Lesen Sie auch: „Das Parlament ist das Herz der Demokratie“

Man hatte aus den Fehlern der Weimarer Republik gelernt. 1919 hatte es das erste demokratische Experiment auf deutschem Boden gegeben – oktroyiert von den Siegermächten des Ersten Weltkriegs. Doch eine Demokratie lebt durch Demokraten. Sie braucht Menschen, die sie leben und verteidigen. Die Weimarer Republik scheiterte 1933 mit der Machtergreifung Hitlers, die schließlich in den Nationalsozialismus und Zweiten Weltkrieg führte. Zwölf Jahre später lag Deutschland in Trümmern und mindestens 60 Millionen Menschen waren tot.

Der „Chiemseer Entwurf“ diente dem anschließend zusammengekommenen Parlamentarischen Rat als Vorlage. 65 Mitglieder hatte das Gremium, darunter vier Frauen, die als „Mütter des Grundgesetzes“ bezeichnet werden. Am 8. Mai 1949 wurde der Entwurf des Grundgesetzes im Parlamentarischen Rat angenommen. 16 Tage später trat es in Kraft. Oberstes Ziel der Verfassung: Die Wiedervereinigung Deutschlands, die in der Präambel des Grundgesetzes festgeschrieben wurde. Die DDR-Verfassung trat wiederum erst einige Monate später, am 7. Oktober 1949, in Kraft. Die „Deutsche Demokratische Republik“ ist ein gutes Beispiel dafür, dass demokratisch nicht überall das Gleiche bedeutet. Aus dem sogenannten Unrechtsstaat flohen bis zum Mauerbau 1961 etwa 2,7 Millionen Menschen in den Westen.

Lesen Sie auch: Analyse der Verfassungsgeschichte für eine sichere Gegenwart

Das Grundgesetz umfasst 146 Artikel. Die Grundrechte stehen ganz vorne. Sie legen den Fokus auf den Umgang des Staates gegenüber den Menschen, die in ihm leben. Unter Juristen werden sie auch als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat bezeichnet. So enthalten die ersten 19 Artikel des Grundgesetzes grundlegende Freiheiten wie die Meinungs- und Pressefreiheit, das Versammlungsrecht oder die freie Ausübung von Religion. Artikel 3 enthält den Gleichheitsgrundsatz: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Unabhängig von Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Herkunft, Glauben, religiöser oder politischer Anschauungen. Artikel 20 enthält die fünf grundlegenden Staatsprinzipien, auf denen Deutschland basiert: Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Föderalismus, Sozialstaatlichkeit und Republik. Diese Prinzipien sind in der Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3) als unveränderlicher Teil des Grundgesetzes festgelegt.

1990 trat die DDR der Bundesrepublik bei – und übernahm somit auch das Grundgesetz als Verfassung. Ost- und Westdeutschland waren wieder vereint, das ursprüngliche Verfassungsziel erreicht. Eine neue Verfassung, vom gesamtdeutschen Volk beschlossen, wie in Art. 146 vorgesehen, gibt es noch nicht. Das Grundgesetz ist stattdessen aus dem Stadium eines Provisoriums herausgetreten und hat sich bewährt. Deutschland hat sich in der Präambel heutzutage einem vereinten Europa und dem Frieden in der Welt verschrieben.

Lesen Sie auch: „Demokratie muss in jedem Land anders aussehen“

Die Idee des Grundgesetzes ist derweil zu einem internationalen Exportschlager geworden. Vielen Ländern, die eine Diktatur erlebt haben, wie Spanien, Portugal, Rumänien oder Brasilien, ist die deutsche Verfassung zum Vorbild geworden. Sie sahen, wie sich Deutschland zu einer stabilen Demokratie entwickelt hat. Eine Transformation, die keinesfalls selbstverständlich ist, wie das Beispiel Ungarn zeigt. Ein Land, das sich bei der Ausarbeitung seiner Verfassung ebenfalls am Grundgesetz orientiert hat. Mitten in Europa gelegen, beschrieb Staatspräsident Viktor Orbán 2014 die künftige Staatsform Ungarns als „illiberale Demokratie“, um seinen autoritären Führungsstil zu rechtfertigen.

Die Welt hat sich seit 1949 verändert. Der Gesetzgeber musste darauf reagieren und hat das Grundgesetz bereits mehr als 60 Mal geändert. Durch Ergänzungen und Einfügungen ist es mittlerweile dreimal länger als vor 70 Jahren. Dennoch: Die zentralen Punkte sind geblieben. Der Mensch und seine Würde stehen im Mittelpunkt der Verfassung, die Demokratie wird gelebt. Demokratie bedeutet Freiheit. Doch sie darf nicht nur für eine Gruppe gelten. Rosa Luxemburg hat einmal gesagt: „Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit des anders Denkenden.“ Eine Demokratie lebt von Vielfalt und unterschiedlichen Meinungen. Doch braucht sie Menschen, die das zu schätzen wissen und nicht die eigene Freiheit ausnutzen, um anderen die Freiheit zu nehmen. Das Grundgesetz ist ein Mitmachmodell, kein Zuschaumodell. Jeder Bürger und jeder Wähler tragen die Verantwortung gegenüber ihrem Land und dessen Demokratie.

Sabine Koch, Othmara Glas

Teilen mit:

Все самое актуальное, важное и интересное - в Телеграм-канале «Немцы Казахстана». Будь в курсе событий! https://t.me/daz_asia