Der kirgisische Präsident Almasbek Atambajew unterzeichnete ein Gesetz zum Verbot von Ehen mit Minderjährigen. Das Gesetz beinhalte strafrechtliche Sanktionen, einschließlich Freiheitsstrafe, gegen Geistliche und Eltern, die eine Vermählung von Minderjährigen leiten, ohne an staatlichen Stellen eine Registrierung dieser Zeremonie vornehmen. Statistiken zufolge sind 15% der Mädchen in Kirgisistan vor dem Alter von 18 Jahren verheiratet, 1% vor ihrem 15 Lebensjahr.

Laut des Ombudsman-Instituts betreffe es vor allem Frauen aus den ländlichen Gebieten. Bei der Eheschließung gehe es um Erbschaft und staatlich-finanzielle Unterstützung (Alimente, Pauschalzahlungen, Vergütungen, Renten, etc.). Obwohl Kinderehen und Zwangsheirat in Kirgisistan illegal sind, schätzt die Organisation Human Rights Watch (HRW), dass 12 Prozent der Mädchen vor dem 18. Lebensjahr heiraten. Diese Mädchen werden in der Regel in religiösen Zeremonien verheiratet, und ihre Ehen bleiben unregistriert.
HRW begrüße das neue Gesetz des kirgisischen Präsidenten, das ein wichtiger Schritt in der Bekämpfung von Kinderheirat sei. Hillary Margolis, die sich für Frauenrechte bei HRW engagiert, erklärt, dass die Entführung für die Zwangsheirat – die sogenannte „Brautentführung“ – ein laufendes Problem in Kirgisistan sei, das sowohl Mädchen als auch erwachsene Frauen gefährde. Weiter erklärt sie, dass nach innerstaatlichem Recht Frauen in unregistrierten Ehen keinen Anspruch auf eheliche Vermögensgegenstände oder sonstige Rechte haben, was es schwieriger macht, missbräuchlichen Beziehungen zu entgehen. Die kirgisische Regierung könne jetzt zeigen, dass sie die Zwangs– und Kinderheirat in Angriff nimmt, indem sie sowohl das neue Gesetz als auch die bereits bestehenden Gesetze, die diese Ehen verbieten, durchsetzen, so Margolis.
Auch in Deutschland sind Kinderehen zunehmend ein Thema. So kam es im Oktober bei der Union und der SPD zur Sprache, ein Gesetz zu erlassen, das festlegt, dass Ehepartner mindestens 18 Jahre alt sein müssen. Grund dafür sei, der Tagesschau nach, die steigende Zahl verheirateter minderjähriger Flüchtlinge. Allerdings seien Kinderehen in Deutschland kein Massenphänomen mit 1500 bekannten Fällen im Innenministerium. Jedoch soll es eine große Dunkelziffer geben.
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