Nach fast zwei Monaten ist heute der Ausnahmezustand, den Kasachstan wegen der Corona-Pandemie im März verhängte, ausgelaufen. Die bereits vor einer Woche begonnenen Lockerungen der Quarantänemaßnahmen werden ausgeweitet. Einige Städte und Regionen im Land bleiben aber weiterhin strengen Regeln unterworfen.

Am ersten Tag nach dem Ende des Ausnahmezustands ist Präsident Kassym-Schomart Tokajew heute mit Mitgliedern der staatlichen Notstandskommission zusammengekommen. In einer Rede ging er auch darauf ein, wie es mit den Quarantänemaßnahmen im Land weitergehen soll. Er erklärte, dass ab heute bestimmte Geschäfte, Schönheitssalons, Bildungseinrichtungen und Parks wieder öffnen dürften. Außerdem verkündete er eine Ausweitung des Flugverkehrs. So dürften nun in sieben weiteren Städten die Flughäfen wieder die Arbeit aufnehmen, während dies zuvor schon Flughäfen in sechs anderen Städten gestattet worden war.

In anderen Bereichen bleiben die Beschränkungen aber bestehen. Tokajew nannte hier explizit den Fernverkehr zwischen den Regionen. Im öffentlichen Personennahverkehr ist die Zahl der eingesetzten Fahrzeuge auf die Hälfte reduziert, zudem sind die Passagiere zum Tragen von Masken verpflichtet. Der Präsident erklärte zudem, dass die Kontaktbeschränkungen weiterhin gültig seien. Heißt konkret: Gruppen von mehr als drei Leuten im Freien bleiben verboten. Außerdem soll die Hälfte der Staatsdiener weiterhin vom Homeoffice aus arbeiten.

Tokajew warnte in dem Zusammenhang vor der Gefahr einer zweiten Infektionswelle mit Corona. Deshalb sei es besser, „wenn die Mehrheit der Menschen zuhause bliebe – das ist eine Frage der Sicherheit des Menschen“. Die Regierung wies der Präsident an, neue Hygieneregeln zu entwerfen, an die sich kleine, mittlere und große Unternehmen zu halten haben.

Gesonderte Bestimmungen für Almaty, Nur-Sultan und Schymkent

Bereits am Sonntag hatte die neue Oberste Hygieneärztin Aizhan Esmagambetowa genauere Bestimmungen präsentiert, die fortan für einzelne Städte und Regionen gelten. Betroffen sind Almaty, Nur-Sultan und Schymkent, wo es von Anfang an besonders viele Fälle des Coronavirus gab. Laut der Verordnung sollen die dortigen Gesundheitsbehörden dafür Sorge tragen, dass Einreisende nach Kasachstan für bis zu zwei Tage in stationärer Quarantäne untergebracht werden. Das Gleiche gilt demnach auch für Einreisende aus den Ländern der Eurasischen Wirtschaftsunion sowie aus Usbekistan, die mit dem Zug und Auto nach Kasachstan kommen.

In allen drei Städten und den dazugehörigen Regionen bleiben Großveranstaltungen verboten und Kinos, Theater, Ausstellungen sowie ähnliche Treffpunkte geschlossen. Auch für religiöse Stätten gilt ein Tätigkeitsverbot. Öffentliche Plätze sollen regelmäßig desinfiziert werden.

Lockerungen bei Ansteckungs-Obergrenze

Gleichwohl ist in dem Dokument auch klar geregelt, was geschehen soll, wenn die Ansteckungsrate innerhalb von sieben Tagen sieben Prozent nicht überschreitet. Diese Obergrenze hatten die führenden Gesundheitspolitiker als Grundlage für Lockerungen empfohlen. In dem Fall soll den Menschen auch in Almaty, Nur-Sultan und Schymkent gestattet sein, zu zweit und mit Schutzmaske im Freien zu spazieren. Auch soll ihnen dann der Besuch von Parks und öffentlichen Plätzen gestattet sein. Allerdings hatte die staatliche Notstandskommission bereits vor zwei Wochen erklärt, dass sportliche Aktivitäten und Training im Freien ab dem 4. Mai wieder erlaubt seien.

cstr.

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