Kooperationsabkommen zwischen der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e.V. und der Assoziation gemeinnütziger Vereinigungen der Deutschen Kasachstans „Wiedergeburt“

Die Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e.V. und die Assoziation gemeinnütziger Vereinigungen der Deutschen Kasachstans „Wiedergeburt“, erklären als Dachverbände und Vertretungen der Deutschen aus Russland und der Deutschen in Kasachstan hiermit ihre Absicht, durch dieses Abkommen ihre bereits guten partnerschaftlichen Beziehungen weiter auszubauen. Ihre Zusammenarbeit wollen die Unterzeichnerverbände im Einklang mit bestehenden deutsch-kasachischen Vereinbarungen gestalten: dem Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Kasachstan über kulturelle Zusammenarbeit vom 16.12.1994 und der Vereinbarung zur Unterstützung der Bürger deutscher Nationalität vom 31.05.1996, die durch die Regierung Kasachstans am 19.03.1997 bestätigt wurde. Ziel ist es, die Partnerschaft zu einem wichtigen inhaltlichen Element der Förderung der Identitätsfindung der Russlanddeutschen, der Integration der Spätaussiedler in Deutschland und der Förderung der deutschen Minderheit in Kasachstan in ihren kulturellen, geistigen, sozialen und wirtschaftlichen Belangen werden zu lassen. Die beteiligten Organisationen betrachten die Russlanddeutschen als Bindeglied zwischen Deutschland und Kasachstan. Deshalb ist die Partnerschaft auch ein Mittel zur Festigung der Beziehungen zwischen den beiden Ländern. Durch dieses Abkommen soll die Zusammenarbeit der beteiligten Organisationen in Bereichen Verbandsarbeit und Selbstorganisation, Information, Sozial- und Jugendarbeit, Unternehmen, Sport usw. auf eine dauerhafte und solide Grundlage gestellt werden.

Die inhaltlichen Schwerpunkte der Zusammenarbeit sind:

1. Verbandsarbeit und Selbstorganisation
1.1 Reguläre Treffen, Beratungen, Seminare. Konferenzen etc. mit dem Ziel Erfahrungsaustausch und Weiterentwicklung der Zusammenarbeit.
1.2 Fachkräfteaustausch und Qualifizierungsangebote für ehrenamtliche Mitarbeiter der Verbände der Deutschen aus Russland und der deutschen Minderheit in Kasachstan.
1.3 Gemeinsame Teilnahme an der Realisierung der Projekte der deutsch-kasachischen Regierungskommission, die sich mit Angelegenheiten der in der Republik Kasachstan lebenden Deutschen befasst.

2. Informationsarbeit
2.1 Gegenseitige Übergabe der Rechte auf die unentgeltliche Nutzung von Text- und Bildmaterial der Verbandszeitungen „Deutsche Allgemeine Zeitung“ und „Volk auf dem Weg“ und dessen freie Verwendung in Druck- und Internetmedien der Unterzeichnerverbände.
2.2 Die Veröffentlichung der verwendeten Texte und Bilder soll die Autorenrechte berücksichtigen und einen Hinweis auf die Quelle sowie auf den Namen des Autors enthalten.
2.3 Eine Änderung bzw. Kürzung der Publikationen kann in Absprache mit der Redaktion und dem Autor erfolgen.
2.4 Die Redaktionen „Deutsche Allgemeine Zeitung“ und „Volk auf dem Weg“ verpflichten sich, die verwendeten Materialien nicht an Dritte – Personen oder Organisationen – weiter zu geben.
2.5 Die Unterzeichnerverbände werden die Information über die Partnerverbände auf ihren Web-Seiten bringen.

3. Sozialarbeit und humanitärer Bereich
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass soziale und humanitäre Fragen für die Assoziation gemeinnütziger Vereinigungen der Deutschen Kasachstans „Wiedergeburt“ eine hohe Priorität haben, werden entsprechende Maßnahmen erarbeitet und Ressourcen erschlossen, die folgende Arbeitsfelder fördern:
• Bildungsnetzwerk für Sozialarbeiter in Kasachstan,
• Realisierung der Konzeption eines Deutschen Sozialfonds (DSF) in Kasachstan,
• Freiwilligendienste,
• Zusammenarbeit in humanitären Bereichen,
• Zusammenarbeit in den grenzüberschreitenden Integrationsinitiativen in Kasachstan, usw.

4. Kulturarbeit
4.1 Erarbeitung und Realisierung von gemeinsamen Projekten, die dazu beitragen, in verstärktem Ausmaß Wissen über das Schicksal der Russlanddeutschen und ihr Leben in den Herkunftsgebieten zu vermitteln sowie die Hintergründe ihrer Aus- und Zuwanderung zu beleuchten.
4.2 Ausbau des Kulturdialogs zwischen den Russlanddeutschen, den Zivilgesellschaften der Republik Kasachstan und der Bundesrepublik Deutschland.
4.3 Gegenseitige Teilnahme an den Veranstaltungen, Projekten, Festivals, Sportwettbewerben, Kulturakademien.
4.4 Beteiligung an den zwischenstaatlichen deutsch-kasachischen Kulturprojekten.

5. Jugendarbeit (Zusammenarbeit des Jugend- und Studentenrings der Deutschen aus Russland und des Verbandes der Deutschen Jugend Kasachstans):
5.1 Initiierung eines Gemeinschaftsprojektes «Grenzüberschreitende Partnerschaften».
5.2 Initiierung und Durchführung von jährlichen gemeinsamen Akademien zum Austausch der Erfahrungen in Bereichen Jugend- und Kulturarbeit und im Projektmanagement.
5.3 Gegenseitige Unterstützung von Jugendlichen, die sich in den Freiwilligendiensten engagieren oder am Au-Pair-Programm teilnehmen wollen.
5.4 Unterstützung der Einrichtungen, die nach Freiwilligen suchen (Kollegs, Schulen, Sommersprachlager, Kindergärten).
5.5 Unterstützung der Universitäten bei ihrer Suche nach Lehrkräften aus Deutschland / Kasachstan.
5.6 Ständiger Informationsaustausch zwischen den Unterzeichnerverbänden über die geplanten Maßnahmen, Projekte, Ideen und ihre Umsetzung,
5.7 Organisation von gemeinsamen Sportwettbewerben und Sportveranstaltungen für Jugendliche aus Deutschland, Russland und Kasachstan.
5.8 Durchführung von jährlichen Jugendaustauschmaßnahmen.
5.9 Gemeinsame Seminare für Multiplikatoren im Bereich Jugendarbeit (in Zusammenarbeit mit BIZ- Zentralasien).
5.10 Realisierung von weiteren Jugendinitiativen, die mit dem am 5. Dezember 2009 von den Jugendverbänden unterzeichneten Kooperationsabkommen vereinbart wurden.

6. Offener Charakter der Partnerschaft
Die Unterzeichnerverbände sind bestrebt, die Inhalte der Partnerschaftsarbeit auszuweiten und einen breiteren Kreis von Teilnehmern, Organisationen und Bevölkerungsgruppen zu erreichen.

Allgemeines
Das Kooperationsabkommen wird für den Zeitraum von fünf Jahren abgeschlossen und wird automatisch jeweils für ein Jahr verlängert, sollte keiner der beiden Partner seinen Ausstieg aus dem Kooperationsabkommen verkündet haben. Der Ausstieg erfolgt spätestens einen Monat zum Jahresende und bedarf Schriftform.

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