Die Altersversorgung von Spätaussiedlern soll neu bewertet werden. Bei seiner Sitzung am 15. Februar hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, die rentenrechtliche Situation von Spätaussiedlern zu überprüfen und eventuell bestehende Nachteile zu beseitigen. Der Beschluss geht auf eine Initiative Bayerns zurück.

Der Bundesbeauftragte für Aussiedlerfragen begrüßte den Beschluss umgehend. „Die Entscheidung des Bundesrates ist ein weiteres Bekenntnis eines zentralen Verfassungsorgans zur Einstandspflicht der Bundesrepublik Deutschland für das besondere Kriegsfolgeschicksal deutscher Heimatvertriebener, Aussiedler und Spätaussiedler“, sagte Bernd Fabritius.

Auch die Landsmannschaft der Deutschen aus Russland unterstützt den Vorstoß. „Die Deutschen aus Russland erhoffen sich endlich, dass die Bundesregierung im Sinne der sozialen Gerechtigkeit entscheidet. Unsere Seniorinnen und Senioren sind unverhältnismäßig stark von der Altersarmut betroffen”, so LmdR-Bundesvorsitzender Johann Thießen.

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Ein weiterer Aspekt in der vorgelegten Beschlussfassung ist die Verbesserung der Rentensituation von jüdischen Zuwanderern aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion und deren angestrebte Gleichstellung mit Spätaussiedlern im Fremdrentengesetz.

Die Rente in Deutschland berechnet sich nach einem Punktesystem basierend darauf, wie viel jemand im Laufe seines Berufslebens viel in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Das Fremdrentengesetz bildet dabei die Basis für die Berechnung der anrechnungsfähigen Zeiten in  den Herkunftsgebieten. Infolge einer Neuregelung dieses Gesetzes erhalten Spätaussiedler, die nach dem 6. Mai 1996 nach Deutschland gezogen sind, jedoch höchstens 25 Entgeltpunkte, was bei einigen zu einer Rentenkürzung von bis zu 40 Prozent führte. Davon sind etwa 760.000 Menschen betroffen.

Die aktuelle Regelung entspricht einer monatlichen Bruttoaltersrente von maximal 800 Euro. Bei Ehepaaren werden zusammen höchstens 40 Entgeltpunkte angerechnet. Das sind höchstens 1281 Euro. Je nach Dauer einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Deutschland können mehr Punkte hinzukommen.

Allein zwischen 1990 und 2000 kamen mehr als zwei Millionen deutschstämmige Menschen aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland. Die meisten von ihnen wurden auf die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen verteilt.

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