Bundesinnenminister Thomas de Maizière und der Präsident des Deutschen Roten Kreuzes, Rudolf Seiters, unterzeichneten eine Suchdienstvereinbarung, die an die Stelle der alten Vereinbarung von 2001 tritt.

Die Kernaufgaben des Suchdienstes sind die internationale Suche nach durch Katastrophen oder bewaffnete Konflikte vermissten, vertriebenen oder geflohenen Personen, die Beratung zur Familienzusammenführung von Spätaussiedlern und Flüchtlingen und die Klärung von Vermisstenschicksalen des Zweiten Weltkrieges.

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Laut de Maizière hilft die neue Vereinbarung dem Roten Kreuz, den Suchdienst an die heutigen Herausforderungen anzupassen und ihm die notwendige Planungssicherheit zu geben. Im Jahr 2016 konnte der Suchdienst in über der Hälfte der Anfragen und Fälle Hilfe leisten.

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