156 ethnische und nationale Minderheiten leben in der Europäischen Union. Jeder siebente EU-Bürger gehört einer Minderheit an. Sie stehen entsprechend des Rahmenübereinkommens des Europarates unter dem besonderen Schutz. Der Europarat ist jedoch keine Institution der EU. Die EU-Kommission sieht den Minderheitenschutz als Aufgabe der Nationalstaaten an. Die Minority Safepack Initiative will das ändern.

Minderheitenpolitik ist die Aufgabe der Nationalstaaten, so sieht es zumindest die EU. Doch nicht für alle Nationalstaaten haben die Minderheiten Priorität. Vor allem im Osten Europas ist dies ein Problem – seien es die Sinti und Roma in Ungarn, die Deutschen in Polen oder die Russen im Baltikum.

Heinrich Hansen (2.v.r.) bei einer Unterschriftensammlung für die Minority Safepack Initiative. | Bild: FUEN

Die Minority Safepack Initiative hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, Minderheitenrechte auch auf EU-Ebene zu verankern. „Wer – wenn nicht die EU – sollte für Minderheiten zuständig sein“, fragt Heinrich Hansen, Mitorganisator der Initiative und frühere Präsident der Föderalistischen Union Europäischer Nationalitäten. Viele Minderheiten leben in mehreren EU-Staaten, zum Beispiel die Deutschen in Tschechien, Ungarn oder Rumänien. Mit geschätzten 12 bis 14 Millionen sind Sinti und Roma die zahlenmäßig größte Minderheit, die in jedem Mitgliedsstaat der EU zu finden und häufig Diskriminierung ausgesetzt sind.

Fehlender Rechtsschutz

Bisher regeln zwei Instrumente den Minderheitenschutz in Europa: Das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten vom 1. Februar 1995 und die Europäische Charta der Regional– oder Minderheitensprachen des Europarats vom 5. November 1992.

Rechte, die sich aus dem Rahmenübereinkommen oder der Charta ergeben, lassen sich nicht vor Gericht einklagen. „Minderheiten brauchen Rechtsschutz und Klagemöglichkeiten, wenn es um ihre Bildung, Medien oder Sprachen geht“, sagt Hansen. Da der Europarat keine Institution der EU ist, sollte nach Ansicht Hansens die EU selbst für Minderheiten zuständig sein.

2013 haben Hansen, der selbst aus der deutschen Minderheit in Dänemark kommt, und seine Mitstreiter von der FUEN die Minority Safepack Initiative gestartet und bei der EU-Kommission eingereicht. Diese hatte jedoch die Registrierung der Europäischen Bürgerinitiative wegen Nichtzuständigkeit abgelehnt.

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Ein erster Erfolg

Tove Malloy ist Direktorin des European Centre for Minority Issues (ECMI) in Flensburg, eine Denkfabrik für Minderheiten. Sie erklärt, dass nationale Minderheitenrechte in die Kompetenz der Mitgliedsstaaten fallen. Der Schutz vor Diskriminierung von ethnischen Gruppen sei hingegen eine Kompetenz der EU. „Mit dem Inkrafttreten der Verträge von Lissabon 2009 müssen die EU-Mitgliedsstaaten und Institutionen Rechte von Minderheiten respektieren“, so die Politikwissenschaftlerin.

Die FUEN ist der europäische Dachverband der autochthonen, nationalen Minderheiten und Volksgruppen in Europa. | Bild: FUEN

Diese Rechte sind auch in der Grundrechte-Charta der EU verankert und somit rechtlich bindend. Der Schutz vor Diskriminierung ist jedoch kein ausreichender Schutz vor Assimilation. „Er schützt nicht das Recht auf eine nationale Identität und Kultur“, so Malloy. Das größte Problem ist ihrer Einschätzung nach, dass die momentanen Verträge den EU-Institutionen nicht die Kompetenz zusprechen, Minderheitenrechte zu regeln. Die Minority Safepack Initiative sei daher ein wichtiges Projekt, das dringende Themen anspricht.

Nach Ablehnung der Registrierung reichten die Organisatoren Klage beim Europäischen Gerichtshof ein. „Die Klage war ein Politikum. Selbst wenn wir gescheitert wären, hätten wir Aufmerksamkeit bekommen“, sagt Hansen. Der Gerichtshof gab den Initiatoren jedoch im Februar dieses Jahres recht. Die EU-Kommission habe gegen ihre Begründungspflicht verstoßen, als sie Registrierung ablehnte. Mit dem Urteil konnte die Bürgerinitiative endlich erfolgreich registriert werden. Die Sammlung der Unterschriften läuft noch bis zum 3. April 2018.

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Fehlende Mobilisierung

Bisher haben noch nicht einmal 30.000 Menschen die Initiative unterschrieben. Eine Million Unterschriften aus mindestens sieben Mitgliedsstaaten brauchen die Initiatoren, damit die EU-Kommission sich überhaupt damit beschäftigt. Doch selbst dies würde noch nicht bedeuten, dass die Kommission auch tatsächlich in Sachen Minderheitengesetzgebung aktiv wird.
„Viele Minderheiten haben resigniert“, meint Hansen.

Entweder sie sehen sich als Bürger zweiter Klasse, so wie oft in OstEuropa, oder sie sind saturiert, weil ihnen kulturelle Autonomie und politische Teilhabe zugestanden wird, wie zum Beispiel in Dänemark. Man müsse das Selbstbewusstsein der Minderheiten stärken, sagt er und betont: „Es ist wichtig, dass die Minderheiten selbst aktiv werden und aus ihrer Lethargie erwachen, aber auch die Nationalstaaten müssen den Willen zeigen, die Minderheiten zu unterstützen.“

Dennoch ist Hansen zuversichtlich, eine Million Unterschriften für die Minority Safepack Initiative zu sammeln. „Wir haben erst im September wirklich mit der Sammlung begonnen.“ Außerdem habe die EU nach dem Brexit-Votum erkannt, dass der Abstand zu den Bürgern zu groß geworden ist. „Die Initiative will die Regionalpolitik fördern“, sagt Hansen, „und daran sollte allen EU-Bürgern gelegen sein.“

Mehr Informationen finden Sie unter: http://www.minority-safepack.eu/. Dort können Sie auch die Initiative unterstützen.

Othmara Glas

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