Überlebende der deutschen Kriegsgefangenschaft haben einen Anspruch auf finanzielle Anerkennung für das erlittene Unrecht. Die Mehrzahl der noch in Kasachstan lebenden früheren sowjetischen Soldaten hat diese Wiedergutmachung jedoch noch nicht erhalten. Das teilte der Bundesverband Information und Beratung für NS-Verfolgte (BADV) in der vergangenen Woche mit. Der Grund hierfür sei, dass die Betroffenen zu spät von der Aussicht auf eine „Anerkennungsleistung“ aus Deutschland erfahren haben.
Im Jahr 2015 – 70 Jahre nach Kriegsende – beschloss die Bundesregierung eine Einmalzahlung in Höhe von 2.500 Euro. Die Möglichkeit zur Antragstellung beim Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen wurde allerdings durch eine Frist zeitlich begrenzt. So seien dort gerade einmal 67 Anträge aus Kasachstan fristgerecht eingegangen. Laut BADV gebe es jedoch mindestens doppelt so viele Überlebende der deutschen Kriegsgefangenschaft.
Die Truppen der Wehrmacht hatten im Zweiten Weltkrieg 5,7 Millionen sowjetische Soldaten gefangen genommen. 3,3 Millionen starben in der Gefangenschaft: Sie wurden ermordet, haben sich zu Tode gearbeitet, verhungerten oder starben an Seuchen. Heute gehe man von höchstens 4.000 noch lebenden ehemaligen Kriegsgefangenen aus, gab der BADV an. „Angesichts dieser Zahlen und des äußerst bescheidenen Umfangs der so genannten Anerkennungsleistung ist es beschämend“, sagt Dr. Jost Rebentisch, Geschäftsführer des BADV. Es sei unverständlich, dass angesichts der überschaubaren Kosten überhaupt eine Frist gesetzt worden sei. „Mit der Aufhebung der Antragsbefristung würde man einen Fehler beheben, der so niemals hätte gemacht werden dürfen.“