Im Januar ändert sich nicht nur die Jahreszahl beim Datum. Zum 1.1.2014 treten auch eine Reihe von neuen Gesetzen und Regelungen in Kraft. Einen Überblick über die Wichtigsten gibt es hier.

Mit dem neuen Jahr treten einige Gesetze der alten Bundesregierung und des Europäischen Parlamentes in Kraft. Es gibt unter anderem Änderungen im Gesundheitswesen, Steuer– und Rentenpolitik.

In der gesamten Europäischen Union gilt ab dem 1. Januar 2014 volle Arbeitnehmerfreizügikeit. Das bedeutet, auch aus den ärmeren EU-Ländern Bulgarien und Rumänien dürfen sich die Menschen einen Job suchen, ohne eine Arbeitnehmererlaubnis vorweisen zu müssen. Die Bundesregierung erwartet bis zu 180.000 neue Zuwanderer.

Innerhalb der Europäischen Union mobil zu telefonieren soll günstiger werden. Ohne Mehrwertsteuer darf ein Gespräch nicht mehr als 19 Cent pro Minute kosten, im Roaming-Modus ankommende Anrufe nicht teuer als 5 Cent sein. Eine SMS zu verschicken darf nicht mehr als 6 Cent sein.

Im Bereich Zoll ist die Anzahl steuerfreier Zigaretten begrenzt worden. Bisher durften für den Privatgebrauch bis zu 800 Zigaretten aus den Ländern Lettland, Polen, Ungarn, Bulgarien und Rumänien in die Bundesrepublik eingeführt werden. Nun werden nur noch 300 Zigaretten erlaubt.

Eine positive Nachricht aus dem Bereich Steuerpolitik ist die Erhöhung des Steuerfreibetrages. Seit Januar ist er für Ledige von 8.130 auf 8.354 Euro gestiegen. Im Fall der Ehegattenveranlagung beträgt der Freibetrag 16.708 Euro.

Auch für die sechs Millionen Harz-IV-Empfänger steigen die Beitragssätze. Mit Anbruch des neuen Jahres. Demnach bekommt ein Alleinstehender 11 Euro mehr im Monat, zwei in der so genannten Bedarfsgemeinschaft lebende Erwachsene bekommen jeweils acht Euro mehr als bisher. Für Kinder wird der Beitrag je nach Alter zwischen fünf und sieben Euro erhöht.

Im Bereich Gesundheit wird die elektronische Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis verpflichtend eingeführt. Wer zum Arzt geht, muss sie seit diesem Jahr vorzeigen und kann sie innerhalb von zehn Tagen nachreichen, falls man sie vergessen hat. Bei fehlender Karte wird der Arztbesuch dem Patienten in Rechnung gestellt und kann nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden.

Verpflichtend ist auch das neue Punktesystem für Autofahrer. An Stelle der bisherigen Skala von eins bis sieben gibt es nur noch einen, zwei oder drei Punkte, je nach Schwere des Vergehens. Dabei wird bei Verstößen der Führerschein schon bei acht Punkten, nicht mehr bei 16 Punkten entzogen. Ebenso ist nun die Verjährung der Punkte abhängig von der Schwere des begangenen Verkehrsverstoßes abhängig.

Ab Februar startet das europäische Zahlungssystem für Euro-Transaktionen Sepa (Single Euro Payments Area). Das bedeutet, Bankkunden können nur noch bis zum 1. Februar das herkömmliche System der Kontonummer und Bankleitzahlen nutzen. Im einheitlichen Zahlungsraum gelten dann 22-stellige Kontonummern, mit denen Lastschriftverfahren, Kartenzahlungen und Überweisungen im In– wie im Ausland abgewickelt werden.

Von Dominik Vorhölter

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