Im Jahr 2007 sind insgesamt 5.792 Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen nach Deutschland eingereist. Im Vorjahr waren es noch rund 7.750 Personen, im Jahr 2005 noch rund 35.500 Personen. Die Zahl der neu gestellten Aufnahme- und Einbeziehungsanträge ist ebenfalls von rund 23.800 Anträgen im Vorjahr auf 11.056 im Jahr 2007 zurückgegangen.

Der schon seit vielen Jahren anhaltende Rückgang von Aufnahmeanträgen hat verschiedene Ursachen. Eine davon ist der Fortfall klassischer Aussiedlungsmotive. „Lange Zeit spielte insbesondere der Wunsch nach Zusammenführung der im 2. Weltkrieg und der unmittelbaren Nachkriegszeit getrennten Familie eine entscheidende Rolle“, so das Bundesinnenministerium in einer Presseerklärung.

Verbesserte Situation in den Herkunftsländern

Eine weitere Ursache ist die Verbesserung der Situation der deutschen Minderheiten in den Herkunftsgebieten. Die allgemeinen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedingungen haben sich nach den Jahren des Zerfalls der Sowjetunion konsolidiert. Außerdem unterstützt die Bundesregierung die Angehörigen der deutschen Minderheit seit Jahren mit Hilfsmaßnahmen vor Ort.

Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten Dr. Christoph Bergner äußerte sich zufrieden über die rückläufigen Spätaussiedlerzahlen: „Es freut mich, dass inzwischen viele Angehörige der deutschen Minderheiten in ihren Herkunftsländern eine Zukunftsperspektive für sich sehen. Die deutsche Minderheit in einem Land kann aufgrund ihres Verständnisses der Kultur des eigenen Landes und der deutschen Kultur eine wichtige Vermittlerfunktion übernehmen und so zur Brückenbauerin der Völkerverständigung werden.”

Rechtliche Hürden erschweren Aussiedlung

Eine entscheidende Rolle für die Entwicklung der Spätaussiedlerzuwanderung spielen aber auch die rechtlichen Voraussetzungen. Diese haben in den letzten Jahren die Aussiedlung zunehmend erschwert. Dies gilt insbesondere für Familienangehörige, die die Spätaussiedler nicht zurücklassen möchten. Früher konnten Ehegatten und Abkömmlinge von Spätaussiedlern ohne besondere Voraussetzungen in den Aufnahmebescheid eines Spätaussiedlers einbezogen werden und gemeinsam mit ihm aussiedeln. Heute müssen sie vorher nachweisen, dass sie Grundkenntnisse der deutschen Sprache besitzen. Seit der letzten Änderung des Aufenthaltsrechts ist überdies nun auch der ausländerrechtliche Familiennachzug von Ehegatten in der Regel vom Nachweis einfacher Deutschkenntnisse abhängig.

In den Staaten Ost- und Südosteuropas sowie in den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion leben heute – mit abnehmender Tendenz – noch cirka 1,4 Millionen Angehörige der deutschen Minderheit, davon rund 600.000 in Russland. (BMI / fus)

18/01/08

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