Seit dem 1. Juli ist das Widerspruchsverfahren bei der Ablehnung von Visaanträgen in allen deutschen Auslandsvertretungen eingestellt. Davon betroffen sind auch die Botschaften und Konsulate der Bundesrepublik Deutschland in den zentralasiatischen Staaten. Ein freiwilliger Rechtsbehelf bei abgelehnten Visa, der bislang möglich war, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, wird künftig nicht mehr angeboten.
Die Entscheidung beruht auf den Ergebnissen einer Pilotphase, die seit dem 1. Juni 2023 an zahlreichen deutschen Visastellen weltweit durchgeführt wurde. Dazu gehörten auch Vertretungen in Ländern wie Kasachstan, Kirgisistan, Usbekistan, Tadschikistan und Turkmenistan. In diesem Zeitraum wurde das Widerspruchsverfahren sowohl für Schengen-Visa als auch für nationale Visa ausgesetzt. Die Auswertung der Pilotphase zeigte, dass durch den Wegfall des Verfahrens erhebliche personelle Kapazitäten frei wurden. Dies ermöglichte eine höhere Zahl der bearbeiteten Anträge und kürzere Wartezeiten für die Antragstellenden.
Durch die neue Regelung soll der gesamte Bearbeitungsprozess effizienter werden. Bürgerinnen und Bürger in Zentralasien, die ein Visum für Deutschland beantragen möchten, profitieren künftig von schnelleren Verfahren und einem insgesamt verbesserten Service. Der gerichtliche Rechtsweg bleibt von der Änderung unberührt. Darüber hinaus besteht weiterhin die Möglichkeit, bei einer Ablehnung jederzeit einen neuen Visumantrag zu stellen.