Der Deutsche Zollverein (1834-1871) diente als Instrument der damaligen politischen und wirtschaftlichen Einheit Deutschlands, analog zur Europäischen Union. In einem direkten Vergleich von EU und EAWU werden Möglichkeiten und Grenzen eines einheitlichen Wirtschaftsraumes von Lissabon bis Wladiwostok skizziert. Sollte man ihn besser bis Schanghai denken?

[…] Der Geschäftsmann folgte mit seinen Gedanken den Warenballen, die er frei durch die deutschen Länder sandte– Er gewöhnte sich, wie schon längst der Gelehrte, über die Grenzen des heimischen Kleinstaates hinauszublicken; sein Auge, vertraut mit großen Verhältnissen, sah mit ironischer Gleichgültigkeit auf die Kleinheit des engeren Vaterlandes. Der Gedanke selbst, dass die alten trennenden Schranken jemals wiederkehren könnten, wurde dem Volke fremd; wer einmal in dem Handelsbund stand, gehörte ihm für immer. Eine unerbittliche Notwendigkeit stellte nach jeder Krise die alten Grenzen des Zollvereins wieder her; kalte politische Köpfe konnten mit mathematischer Sicherheit den Verlauf des Streites im voraus berechnen. Der preußische Staat erfüllte, indem er Deutschlands Handelspolitik leitete, einen Teil der Pflichten, welche dem Deutschen Bunde oblagen, wie er zugleich allein durch sein Heer die Grenzen des Vaterlands sicherte. So ist er durch redlichen Fleiß langsam emporgewachsen zur führenden Macht des Vaterlandes, und nur weil die europäische Welt es nicht der Mühe wert hielt, das Heerwesen und die Handelspolitik Preußens ernstlich kennen zu lernen, bemerkte sie nicht das stille Erstarken der Mitte des Festlandes.

Die Modernisierung der Zollpolitik zunächst auf einzelstaatlicher Ebene, dann in den regionalen Zollvereinigungen und schließlich im Deutschen Zollverein hatte immer auch politische Motive, insbesondere seitens der nationalliberalen Opposition. Der preußische Finanzminister von Motz schreibt 1829 über ein Deutschland ohne Zollschranken: „Wenn es staatswissenschaftliche Wahrheit ist, dass Ein-, Aus– und Durchgangszölle nur die Folge politischer Trennung verschiedener Staaten sind (und das ist wahr), so muss es umgewandt auch Wahrheit sein, dass Einigung zu einem und demselben politischen System mit sich führt. Denn es erscheint unnatürlich, dass solche Staaten in der Politik divergierende Ansichten hegen und verfolgen sollten, deren Völker zu einem Kommerzialsystem gebunden sind und in diesem System sich wohl befinden. Und in dieser auf gleichem Interesse und natürlicher Grundlage beruhenden und sich notwendig noch in der Mitte von Deutschland erweiternden Verbindung wird erst wieder ein real verbündetes, von innen und von außen wahrhaft freies Deutschland unter dem Schutz und Schirm von Preußen erstehen und glücklich sein.“
Dass die wirtschaftlichen Verbindungen die politischen Bindungen stärken werden, besang bereits 11 Jahre später, nur 6 Jahre nach der Gründung des Zollvereins, der Nationaldichter Hoffmann von Fallersleben (August Heinrich Hoffmann, 1798-1874) in seinem Lied „Der Deutsche Zollverein.“

Und ihr andern deutschen Sachen,
Tausend Dank sei euch gebracht!
Was kein Geist je konnte machen,
Ei, das habet ihr gemacht:
Denn ihr habt ein Band gewunden
Um das deutsche Vaterland,
Und die Herzen hat verbunden
Mehr als unser [Deutscher] Bund dies Band.
Hamburg: Hoffmann und Campe, 21840, S. 46

Bürgerrechte

Die nach der Französischen Revolution durch den napoleonischen code civil in einigen deutschen Staaten eingeführten Bürgerrechte sowie die anschließend noch nach dem Wiener Kongress von 1815 meist in Anlehnung an Artikel 13 der Bundesakte („In allen Bundesstaaten wird eine Landständige Verfassung stattfinden.“) in einigen Staaten des Deutschen Bundes gewährten und oft an alte standesrechtliche Traditionen anknüpfenden Verfassungen waren in den Jahren zwischen 1819 und 1830 durch die Karlsbader Beschlüsse und weitere restaurative Maßnahmen beschnitten worden. Für eine kurze Zeit gelang durch die nach der französischen Julirevolution 1830 aufkommenden Unruhen nochmals eine Umkehr dieser Tendenz, in deren Folge Staaten wie Sachsen oder das Kurfürstentum Hessen Verfassungen erhielten und in Baden die Pressefreiheit nicht mehr beeinträchtigt wurde. Doch nach der Demonstration für Bürgerrechte und nationalstaatliche Einheit beim Hambacher Fest 1832 und dem erfolglosen Versuch einer bewaffneten Erhebung beim Frankfurter Wachensturm 1833 wurde der Druck auf die Vertreter konstitutioneller und demokratischer Ideen durch Zensur und Versammlungsverbote wieder erhöht. […]

Die Fortsetzung dieses Beitrags lesen Sie in den nachfolgenden Ausgaben.

Peter Enders, Galina Nurtasinowa und Ulf Schneider

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