Welche Länderstrategie verfolgt die Bundesregierung in der Entwicklungszusammenarbeit mit Turkmenistan? Das fragte die AfD-Fraktion im Bundestag. Die kurze Antwort: Turkmenistan ist kein Partnerland der bilateralen deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Daher gibt es auch keine Länderstrategie.

Eine staatliche Kooperation erfolge lediglich im Rahmen von Regionalvorhaben für Zentralasien, schreibt die Bundesregierung  in ihrer Antwort. 1995 sei zwar eine Vereinbarung über die Einrichtung eines Studien- und Fachkräftefonds geschlossen worden. Dieser wurde allerdings nur bis 2005 genutzt.

Insgesamt beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit der Zusammenarbeit mit Turkmenistan jedoch positiv. Drei Beispiele für erfolgreiche Projekte seien die Erarbeitung und Inkraftsetzung des Verwaltungsverfahrensgesetzes Turkmenistans zum 1. Januar 2018, welches erstmals die Regeln für das Verwaltungsverfahren in einem Gesetz zusammenfasst und transparenter macht, die Aus- und Fortbildung von Managern aus Turkmenistan über Schulungen und Praktika in Deutschland sowie die Erarbeitung und Umsetzung von Forstmanagementplänen als Anpassung gegen den Klimawandel.

Othmara GLas

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