Ein Visum für Deutschland zu bekommen, ist für Staatsbürger Kasachstans mit einigen Hürden verbunden. Schlangestehen und Formulare ausfüllen sind da manchmal nur die kleineren Hindernisse. Ihre DAZ bringt Licht ins Dunkel und hat an passender Stelle nachgefragt: Tanja Beyer ist seit Juli 2005 Leiterin der Rechts- und Konsularabteilung der Deutschen Botschaft in Almaty. Im Gespräch mit DAZ-Redakteurin Cornelia Riedel beantwortet sie alle Fragen rund ums Visum.
Frau Beyer, eine Frage ganz zum Anfang: Wie viele Visaanträge bearbeitet die Visastelle der Deutschen Botschaft pro Jahr?
50.000 Anträge gehen bei uns durchschnittlich pro Jahr ein. Dabei hat sich in den letzten Jahren eine Zunahme der Geschäfts- im Vergleich zu den Besuchsvisumsanträgen ergeben.
Was muss man beim Beantragen eines Visums für Deutschland beachten, und wie geht man am besten vor?
Zuerst sollten Sie sich in der Botschaft unsere Visamerkblätter und den Antrag abholen oder von unserer Internetseite www.almaty.diplo.de herunterladen. Wenn dann noch Fragen bleiben, werden diese unter der Almatyer Telefonnummer 250 71 11 beantwortet. Sämtliche Auskünfte und Formulare sind kostenlos. Wir arbeiten mit keinem Reisebüro zusammen. Das bedeutet, dass alle Anträge gleich behandelt werden und es nicht hilft, ein Reisebüro einzuschalten, weil das nur unnötige Kosten verursacht.
Ist es möglich, ein Visum auch über das Internet zu beantragen?
Nein, man muss immer selbst in der Botschaft vorsprechen. Jedoch gibt es unter www.almaty.diplo.de das Angebot „VisaExtern“: Hier kann man den Antrag am eigenen Computer ausfüllen und zur Antragstellung mitbringen. Das spart Zeit am Schalter, weil alle Daten per Strichcode eingelesen werden, und beim nächsten Antrag, weil man seine Daten dann nur aktualisieren muss.
Muss man seinen Antrag immer selbst einreichen?
Ja, außer wenn man schon einmal ein deutsches Geschäftsvisum hatte. Dann können weitere Geschäftsvisaanträge von jemand anderem mit Vollmacht eingereicht werden. Anträge für Geschäftsvisa werden Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr (Achtung: letzter Einlass 11.45 Uhr!) und freitags zwischen 8.30 und 10 Uhr angenommen. Alle anderen Anträge müssen persönlich abgegeben werden. Den Termin zur persönlichen Antragstellung für ein Besuchsvisum oder ein Visum zum Autokauf kann aber eine andere Person einholen. Dazu muss sie den Pass, für den das Visum beantragt werden soll, und zwei Passkopien zur Terminvergabe mitbringen. Einen Termin kann man täglich um 7.30 Uhr und um 10 Uhr abholen.
Wie lange dauert es, bis man einen Termin bekommt und der Visumantrag bearbeitet wird?
Im Moment ist es gut möglich, einen Termin für den nächsten Tag zu erhalten, in der Hauptreisezeit im Sommer kann das auch mal drei Wochen dauern. Wer von weit her anreist, sollte vorher anrufen, um die aktuellen Wartezeiten für die Terminvergabe zu erfragen. Die Bearbeitung des Antrags dauert dann drei Tage, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Das ist eine der kürzesten Bearbeitungszeiten aller Botschaften des Schengengebiets in Kasachstan! Den fertigen Pass kann dann eine andere Person mit entsprechender Vollmacht abholen. Persönlich muss man also wirklich nur zur Antragsabgabe erscheinen.
Stimmt es, dass man sich den Platz in der Warteschlange von den Wachhabenden vor der Visastelle erkaufen kann? Wenn ja, was tun Sie dagegen?
Derartige unbegründete Anschuldigungen werden immer wieder laut. Bisher hat sich noch nie ein Zeuge gefunden, der „Ross und Reiter“ nachprüfbar nennen und Beweise bringen konnte, so dass wir weiterhin von der Zuverlässigkeit unserer Sicherheitskräfte ausgehen. Alle Mitarbeiter werden jährlich zu den ernsten straf- und arbeitsrechtlichen Folgen von Korruption geschult. Um Bestechungsversuche zu vermeiden, setzen wir auf Rotation und gegenseitige Kontrollen.
Wie genau erfolgt dann die Bearbeitung der Anträge in der Visastelle?
Wir haben sechs deutsche Mitarbeiter, die jeden Antrag individuell prüfen. Unsere 17 Mitarbeiterinnen aus Kasachstan sind vorwiegend für die Antragsannahme, -eingabe in den Computer und die Ausgabe der Pässe zuständig. Wenn nötig, werden noch weitere Unterlagen gefordert oder der Antragsteller zum persönlichen Gespräch mit einem deutschen Mitarbeiter eingeladen.
Manche Antragsteller beklagen, dass sie immer wieder um neue Dokumente gebeten werden und die Mitarbeiter der Visastelle nicht von Anfang an mitteilen, welche Papiere noch fehlen.
Manchmal ist es so, dass ein vom Antragsteller nachgereichtes Dokument neue Fragen aufwirft, deshalb fordern wir dann ergänzende Unterlagen an. Dieses Vorgehen ist ein Entgegenkommen von uns. Denn es ist für die Antragsteller einfacher, wenn wir nur von einigen Personen bestimmte Papiere nachfordern, anstelle von sämtlichen Antragstellern sofort alle denkbaren Papiere zu erbitten oder gleich abzulehnen.
Was genau wird in den Anträgen geprüft?
Wir schauen vor allen Dingen nach vier Aspekten: Ob die Finanzierung gesichert ist, ob der Reisezweck den Tatsachen entspricht, ob eine Rückkehrwilligkeit zu erkennen ist und ob der Antragsteller schon einmal gegen die Visaregeln verstoßen hat. Es wird also beispielsweise geprüft, ob der Antragsteller rechtzeitig zurückgekehrt ist oder sich mit einem deutschen Visum in Wirklichkeit z.B. nur in Italien aufgehalten hat. Denn obwohl ein Schengenvisum für alle Schengenstaaten gilt, muss es doch bei der Botschaft des Landes beantragt werden, welches das Hauptreiseziel ist.
Wie stellen Sie die „Rückkehrwilligkeit“ fest? Und ist es wirklich ein Ablehnungsgrund, wenn man jung, arbeitslos und unverheiratet ist?
Unsere Aufgabe bei der Visaerteilung ist, zu überprüfen, ob jemand nachvollziehbare Gründe hat, nach Ablauf seines Visums nach Kasachstan zurückzukehren. Wenn man keine sozialen oder wirtschaftlichen Bindungen in seinem Heimatland, also beispielsweise keine Familie und keinen festen Job hat, dann kann das ein Indiz für den Ablehnungsgrund „mangelnde Rückkehrwilligkeit“ sein.
Was sind die häufigsten Gründe für Ablehnungen?
Ein vielfacher Fehler der Antragsteller ist, dass relevante Informationen verschwiegen werden. Jeder Antragsteller muss eine Erklärung („Raspiska“) unterschreiben, dass seine Angaben der Wahrheit entsprechen. Trotzdem werden zum Beispiel manchmal Bescheinigungen gefälscht oder ein zu hohes Einkommen angegeben. Das ist ein gesetzlicher Ablehnungsgrund! Ganz wichtig ist, dass man plausibel machen kann, warum man nach Deutschland reisen möchte. Will man beispielsweise an den Messe-Besuch noch einen Urlaub anhängen, so fordern wir unter Umständen eine Hotelbuchung oder Ähnliches. Das sollte man ehrlich sagen, denn sonst lehnen wir ab oder erteilen nur ein Visum für die Dauer des Messebesuchs. Das Wichtigste ist wirklich, ehrliche Angaben im Antrag zu machen.
Gibt es tatsächlich eine so genannte „Schwarze Liste“, auf der einmal abgelehnte Antragsteller stehen?
Nein, eine solche Liste gibt es nicht. Jeder, der abgelehnt wurde, kann erneut einen Antrag stellen, denn die Ablehnungsgründe können ja nach einer Weile wegfallen. Auch wer früher gegen Visabestimmungen verstoßen hat, kann nach unserem Ermessen zu einem späteren Zeitpunkt ein Visum bekommen. Natürlich sehen wir in unseren Unterlagen, wer schon einmal ein Visum beantragt hat. Bei Ablehnung einen neuen Pass zu beantragen, ist für den Antragsteller keine gute Lösung. Denn damit macht er sich beim nächsten Antrag nur verdächtig, etwas verbergen zu wollen.
Was ist zu tun, wenn der Visumantrag abgelehnt worden ist, und wie kann ich die Gründe für die Ablehnung erfahren?
Wir vermerken die Gründe für die Ablehnung in unseren Unterlagen. Um diese zu erfahren, genügt ein formloses Schreiben (Unterschrift nicht vergessen!) in deutscher oder russischer Sprache an die Visastelle, (Furmanow-Str. 173 (Ecke Kurmangasi-Str.), 050000 Almaty) in dem Sie um die Angabe der Gründe bitten. Ein zweiter Mitarbeiter der Visastelle schaut sich dann den Antrag und die Gründe für die Ablehnung noch einmal an. Gegebenenfalls wird dann doch noch ein Visum erteilt, oder der Antragsteller bekommt die Gründe für die Ablehnung schriftlich mitgeteilt.
Wenn Sie, liebe Leser, weitere Fragen an Frau Beyer haben, schreiben Sie uns! daz@ok.kz
02/02/07