Welche Informationen darf der Bürger vom Staat erfragen? Es gibt ein Sprichwort, das lautet, „Fragen kostet nichts“. Dies hat vor kurzem ein Schüler aus Münster wörtlich genommen und sich spontan nach den Aufgaben der bevorstehenden zentralen Abiturprüfung erkundigt. Dabei hat er die Aufmerksamkeit für wenig bekanntes Gesetz geschaffen.

Der Abiturient Simon Schräder aus Münster hatte beim nordrhein-westfälischen Schulministerium die Prüfungsaufgaben für die bevorstehende Abiturprüfung angefragt. Über den spontanen Versuch des Schülers berichten derzeit zahlreiche deutsche Medien. Der „Tagesspiegel“ schreibt, dass sich der Münsteraner Abiturient bei seinem Versuch auf ein recht unbekanntes Gesetz berufe. Die Rede ist vom Gesetz zur Informationsfreiheit (IFG). Es regelt seit 2006 den Informationsfluss zwischen Bürger und Staat. Demnach darf jeder unter Beachtung des Datenschutzes und der Geheimhaltung Zugang zu amtlichen Informationen bekommen.

Es ist sogar sehr einfach eine Anfrage zu stellen, denn dafür setzt sich die Transparenzinitiative „Open Knowledge Foundation“ ein. Sie hat das Internetportal „FragDenStaat“ gegründet.

Nach Angaben des „Taggesspiegels“ wurden dort im vergangenen Jahr 2.000 Anträge gestellt. Dabei geht es nicht nur um Anfragen zu Abiturprüfungen, sondern um Fragen zu Geheimdienstdokumenten, bis hin zur Einsicht in lokale Grundstückskataster. Der Projektleiter der Plattform Arne Semsrott weiß, dass drei von vier aller Anfragen stattgegeben werde.

„Beim Lernen hatte ich spontan die Idee, zu versuchen, über das IGF an die Abituraufgaben zu kommen“, erklärt Abiturient Schräder dem „Tagesspiegel“ seine Motivation. Es sei nicht wirklich seine Absicht gewesen, an die Fragen zu gelangen, eher sei an der Antwort des nordrhein-westfälischen Schulministeriums interessiert gewesen. Zu der Anfrage des Münsteraner Schülers gab es seitens des Ministeriums bereits einen Kommentar: Eine vorzeitige Veröffentlichung der Aufgaben könne den Ablauf der Abiturprüfung gefährden. Ebenso sei keine Chancengleichheit mehr garantiert. In Nordrhein-Westfalen absolvieren Schüler und Schülerinnen seit 2007 das Abitur mit einheitlich gestellten Aufgaben. Auch nach einer absolvierter Prüfung gibt es Datenschutzbestimmungen. Ehemaligen Absolventen wird eine Frist von zehn Jahren eingeräumt, in der sie Einsicht in ihre Prüfungsunterlagen nehmen dürfen. (DV)

Teilen mit: