Das Versammlungsrecht in Deutschland soll verschärft werden. Mitte März entscheidet der Bundestag, Einigkeit herrscht bereits jetzt

 

Das deutsche Parlament will Mitte März endgültig über Gesetzes-Verschärfungen abstimmen, durch die Aufmärsche von Neonazis und der rechtsextremen NPD eingedämmt werden. Darauf verständigten sich Rot-Grün und die Union. Ursprünglich war geplant, die Gesetzes-Novelle bereits am 25. Februar zu verabschieden. Rot-Grün und Union vereinbarten aber, erst noch Sachverständige zu den geplanten Neuregelungen zu hören.

Die Union signalisierte Zustimmung zu den Verschärfungen insbesondere im Versammlungsrecht, die Rot-Grün festgelegt hatten. Wie SPD und Grüne bestätigten, soll auch der Paragraf des Strafrechts zur Volksverhetzung so gefasst werden, dass eine Verhöhnung der Opfer des NS-Regimes geahndet werden kann. Die Union sieht dabei aber noch Klärungsbedarf.

Nach dem rot-grünen Entwurf soll ein Verbot einer Versammlung oder einer Demonstration möglich sein, wenn diese „an einem Ort stattfindet, der als Gedenkstätte von überregionaler Bedeutung an die Opfer der menschenunwürdigen Behandlung unter der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft erinnert“. Dies wäre insbesondere das Holocaust-Mahnmal. Den Bundesländern soll es überlassen werden, die Gedenkorte zu benennen, die geschützt werden.

Im Strafrecht sollen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren und eine Geldstrafe angedroht werden, wenn jemand „in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung unter der nationalsozialistischen Willkürherrschaft begangene Menschenrechtsverletzungen billigt oder verherrlicht und dadurch die Würde der Opfer verletzt“.

Erste Vorschläge aus dem Bundesinnenministerium und dem Bundesjustizministerium waren in der Koalition auf verfassungsrechtliche Bedenken gestoßen. Auch für die Unions-Initiative zur Ausweitung der Bannmeile um das Parlament müssen solche Bedenken nach Ansicht von SPD und Grünen gelten.

Die deutschen Parteien wollen eine Neuregelung möglichst rasch durchsetzen. Sie wollen damit einem geplanten Aufmarsch von Rechtsextremisten zum 60. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges am Brandenburger Tor und nahe beim Holocaust-Mahnmal in Berlin zuvorkommen. Nach Angaben der Union ist das rechtzeitige In-Kraft-Treten noch gewährleistet, wenn die Verschärfungen am 11. und 18. März im Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. (dpa)

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