Die EU-Vertretung in Kasachstan hat klargestellt, dass es keine wesentlichen Änderungen im Verfahren zur Ausstellung von Schengen-Visa für Bürger Kasachstans gibt.

Anfang vergangener Woche sorgten Berichte in Online-Medien für Aufregung, die sich um die Vergabe von Schengen-Visa für Antragsteller in Kasachstan drehten. Von einer „schwarzen Liste“ war die Rede, auf der Kasachstan ab dem 1. März gemeinsam mit Staaten wie Syrien, Irak, Iran oder Äthiopien stehe – mit der Folge, dass fortan die Beantragung von Schengen-Visa für alle Kasachstaner erschwert würde.

Die Vertretung der EU in Kasachstan hat darauf im Laufe der Woche reagiert und den Behauptungen widersprochen: Weder gebe es ab dem 1. März wesentliche Änderungen im Verfahren zur Ausstellung von Schengen-Visa für Bürger Kasachstans, noch habe die EU Kasachstan auf eine „schwarze Liste“ gesetzt.

Verzögerungen lediglich „in außergewöhnlichen Einzelfällen“

„Die Entscheidung über die Erteilung eines Schengen-Visums trifft das zuständige Konsulat des EU-Mitgliedstaates in der Regel innerhalb von 15 Tagen“ heißt es in der entsprechenden Mitteilung der Vertretung vom 1. März. „Diese Regelung gilt weiterhin für Kasachstan.“

Lediglich „in außergewöhnlichen Einzelfällen“ könne diese Frist auf bis zu 45 Tage verlängert werden, wenn eine eingehendere Prüfung des Antrags erforderlich sei und/oder zusätzliche Unterlagen eingereicht werden müssten. „Diese Praxis gilt seit jeher für alle Antragsteller, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, und wird nur in Ausnahmefällen angewandt.“

„Vorkonsultationen“ betreffen 40 Länder

Das für Kasachstan neu eingeführte „Vorkonsultationsverfahren“ kann bis zu sieben Tage dauern und wird im Standardverfahren von 15 Tagen durchgeführt, erläutert die EU-Vertretung in der Mitteilung. „Daher wird es keine wesentlichen Verzögerungen bei der Ausstellung von Visa für Antragsteller geben.“

Zuvor hatten bereits offizielle Vertreter Kasachstans die Berichte über eine vermeintliche schwarze Liste negiert. Die Praxis der Vorkonsultationen würde auf insgesamt 40 Länder angewendet, von denen viele enge und partnerschaftliche Beziehungen zur EU unterhielten, so ein Sprecher des kasachischen Innenministeriums. Darunter seien auch alle Länder Zentralasiens. „Wir erwarten keine Änderungen im Verfahren zur Prüfung von Visa für unsere Bürger“, so der Sprecher.

DAZ

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