Das kasachische Ministerium für Investitionen und Entwicklung berichtet, dass vom 1. Januar 2016 an, „illegale Materialien“ im Netz ohne Gerichtsbeschluss gesperrt werden können. Die im letzten Jahr eingeführten Änderungen im Gesetz „Über Telekommunikation“ ermöglichen es nun illegales Online-Material ohne richterlichen Beschluss zu blockieren. Gemäß Absatz 1 des Artikels 41 im Gesetz, können der Generalstaatsanwalt oder seine Stellvertreter vorübergehend den Zugriff auf illegale Informationen oder Ressourcen, auf denen diese Informationen verfügbar sind, beschränken. Dieselbe Regelung gilt für die Behörde des Ministeriums für Investitionen und Entwicklung. Netzbetreiber und/oder der staatliche technische Dienst sind im Falle der Beauftragung seitens der legitimierten Organe, verpflichtet, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang zu den betreffenden Informationen einzuschränken. „Diese Online-Blockaden ohne richterlichen Beschluss sind, nach Aussagen des Ministeriums, für terroristische oder extremistische Inhalte vorgesehen.

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