„Eine Hilfestellung für die, die Hilfe wollen“ – so beschrieb Prof. Dr. Wulf Lapins, Leiter des Regionalbüros der Friedrich-Ebert-Stiftung in Zentralasien, das Ziel des von ihm angeregten Projekts zur „Reformierung des deutschen und kasachstanischen Strafvollzugs“. Die „Hilfestellung“ für Kasachstan gaben zwei Justiz-erfahrene Gäste: Susanne Gerlach und Frank-Ulrich Eichhorn von der Senatsverwaltung für Justiz Berlin informierten Ende März im Hotel „Kas Schol“ über den modernen Strafvollzug in Deutschland. Tatsächlich zeigte sich, dass gerade kasachstanische Juristen und Menschenrechtler für eine deutsche Anregung in Sachen Strafvollzug besonders offen sind: Der runde Tisch war voll besetzt.

/Bild: Andrea Rüthel. ‚Prof. Dr. Wulf Lapins (Mitte) und seine Gäste Susanne Gerlach und Frank-Ulrich Eichhorn: Auf dem Besuchsprogramm stand auch eine kasachstanische Strafvollzugsanstalt bei Astana.’/

„Die Gefangenen sind Ihre zukünftigen Nachbarn“, sagte einmal der Leiter eines Berliner Gefängnisses. Mit dem Ausspruch erschreckte er nicht nur seine Zuhörer, sondern er beschrieb damit auch den Kern des deutschen Strafvollzugs: Seit rund 30 Jahren hat sich in Deutschland viel getan. Denn seit 1977 gibt es ein neues Strafgesetz.

„Heute bedeutet Strafe in Deutschland nicht mehr Vergeltung, sondern Resozialisierung und Prävention“, sagte Prof. Dr. Wulf Lapins, Leiter des Regionalbüros der Friedrich-Ebert-Stiftung in Zentralasien, zur Einleitung des Projekts „Reformierung des deutschen und kasachstanischen Strafvollzugs“, das die Friedrich-Ebert-Stiftung zusammen mit dem Kasachstanischen Internationalen Menschenrechtsbüro Ende März auf seine Anregung hin durchführte. Sein Ziel: Zwei Experten aus der deutschen Juristenlandschaft sollten die positiven deutschen Entwicklungen auch kasachstanischen Interessierten näherbringen. Tatsächlich war das Interesse für das Projekt in Almaty groß. Juristen, Menschenrechtler, Studenten: Der „runde“ Tisch im Hotel „Kaz Schol“ war bis in die Ecken gefüllt.

Vorbereitung auf das „Danach“

Susanne Gerlach und Frank-Ulrich Eichhorn von der Senatsverwaltung für Justiz Berlin sind in der Tat Experten auf ihrem Gebiet, denn sie kennen beide Seiten: Als Richterin und Staatsanwalt brachten sie lange Menschen ins Gefängnis. Heute arbeiten sie dagegen vom ersten Tag daran, deren Rückkehr in die Freiheit vorzubereiten.

Resozialisierung als eine Grundsäule des deutschen Strafgesetzes – das gefiele in Deutschland nicht allen. „Viele wollen Gitter, Zäune, Mauern sehen“, sagte Sabine Gerlach, stattdessen ähnelten die Gebäude etwa des offenen Vollzugs, der in Berlin trotz Diskussionen immer häufiger zum Einsatz kommt, eher Wohnheimen. Einen Strafgefangenen zum guten Bürger zu erziehen sei ein schwieriger Weg. „Aber ich glaube, dass es der richtige ist“, so Sabine Gerlach.

Die Entwicklungen im deutschen Strafvollzug versetzten die kasachstanischen Zuhörer manchmal in Erstaunen. Eine der Überraschungen: In Berlin werden verstärkt Frauen als Mitarbeiterinnen in Männergefängnissen eingesetzt. „Das war eine mutige Entscheidung, die sich aber positiv ausgezahlt hat. In unseren Gefängnissen herrscht jetzt ein besseres Klima“, sagte die leitende Senatsrätin, die im Bereich Justizvollzug und Bewährunghilfe arbeitet. „Frauen sind keine besseren Menschen, aber sie haben andere Kompetenzen“, fügte sie mit einem Lächeln hinzu.

Errungenschaften im kasachstanischen Strafvollzug

Auch in Kasachstan gab es dank eines neuen Strafgesetzes im letzten Jahrzehnt große Veränderungen. Laut Irina Jakupowa vom Departement für Rechtsgewährung in Almaty und Region gleichen sich die Haftbedingungen seit zwölf Jahren etappenweise den internationalen Standards an. „Wir haben vor allem in der medizinischen Versorgung und in der Sicherheitstechnik große Fortschritte gemacht. Die Bedingungen für die Strafgefangenen haben sich insgesamt verbessert. Aber trotz vieler positiver Errungenschaften ist noch vieles zu machen“, sagte sie. Die Zukunft hänge auch von der staatlichen Politik ab.

Frank-Ulrich Eichhorn verwies dabei auf einen Unterschied zwischen dem kasachstanischen und dem deutschen Strafvollzug: „Wir unterteilen den Umgang mit den Strafgefangenen nicht in strenges, normales und gemildertes Regime. Bei uns finden Sie alle Vergehen und Delikte zusammen in einem Trakt – von vier Monaten Haftstrafe bis lebenslänglich.“ Der Senatsrat, der sich in seiner Abteilung mit Finanzen und Personal beschäftigt, betonte außerdem, wie wichtig es sei, fähige Mitarbeiter auszubilden. Die Berliner Beamten seien kein reines Bewachungspersonal, sondern gleichzeitig auch Ansprechpartner für die Gefangenen. Das sei ein schwieriger Balanceakt. Deshalb erhielten die Mitarbeiter auch bewusst eine sehr gute Bezahlung: Allein 64 Prozent der Ausgaben gingen an das Personal.

„Der Gefangene bleibt Staatsbürger“

Rund 95 Euro pro Tag geben die Länder im Durchschnitt für Haftkosten aus. „Kann ich mich nicht für ein halbes Jahr in Berlin einlochen lassen?“ entfuhr es da einem kasachstanischen Juristen. „Es ist nicht unser Ziel, dem Gefangenen ein besonders schönes Leben zu bereiten“, so aber Sabine Gerlach. Auch in deutschen Gefängnissen werde beispielsweise auf Disziplinarverstöße reagiert. „Der Punkt ist aber, dass jeder Eingriff streng geregelt ist“, so sagte Frank-Ulrich Eichhorn. Unkontrollierte Übergriffe gegen Strafgefangene kämen in Berlin dagegen kaum noch vor: „Es gibt in Deutschland einen Grundgedanken. Der Gefangene bleibt Staatsbürger. Und jeder Staatsbürger hat das Recht, vor Gericht zu gehen.“
Doch Frank-Ulrich Eichhorn erinnerte auch daran, dass das in Deutschland nicht immer so war: „Sie kennen ja die deutsche Geschichte: Im Nationalsozialismus war die Art, mit Gefangenen umzugehen, von einer totalitären Denkweise geprägt.“„Schon allein deshalb können wir uns jetzt nicht mit erhobenem Zeigefinger hinstellen, sondern wir möchten lediglich für die Situation sensibilisieren“, betonte Prof. Dr. Wulf Lapins. Das rege Interesse am runden Tisch bestätigte seine Einschätzung, dass Kasachstan für den Dialog offen ist.

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Expertengespräch / Was kasachstanische Teilnehmer wissen wollten

Gibt es in deutschen Strafvollzugsanstalten auch Korruption?
Eichhorn: Im Personal haben wir einen Korruptionsbeauftragten und Korruptionsatlanten für die Bereiche, die anfällig sind, zum Beispiel für die Auftragsvergabe. Was aber eine vorzeitige Entlassung für die Strafgefangenen angeht, sind die Zuständigen nur schwer zu bestechen. Zu viele Entscheidungsträger müssen dort ihr „Okay“ geben: Der Sozialarbeiter, der Staatsanwalt, das Gericht. Unser größtes Problem in den Strafvollzugsanstalten ist eher das Einschleusen von Alkohol, Drogen oder Handys von außen.

Wie wird mit straffälligen Jugendlichen verfahren?
Gerlach: Viele der Jugendlichen kommen aus armen Verhältnissen. Sie haben oft keinen Schulabschluss, teilweise können sie sogar weder lesen noch schreiben. Der Jugendvollzug verfolgt deshalb in erster Linie einen Gedanken: Es werden ganz bewusst viele Ressourcen in die Jugend investiert, um die verpasste Erziehung nachzuholen. Die Jugendlichen erhalten in Haft auch ein Schulabschlusszeugnis – und darauf steht natürlich nicht, dass sie es im Gefängnis erworben haben.

Hat die fehlende Bildung etwas damit zu tun, dass gerade in Berlin viele Strafgefangene Ausländer sind?
Gerlach: Nein. Es stimmt zwar, dass etwa 30 Prozent der Strafgefangenen Ausländer sind. Sie kommen besonders aus dem arabischen Kulturkreis und der Türkei. Aber viele von ihnen haben die deutsche Staatsangehörigkeit und leben teilweise schon in der dritten Generation in Deutschland. Das ist also ein deutsches Problem! Und glauben Sie mir: Es gibt auch genug Deutsche, die ungebildet und arm sind!

Von Andrea Rüthel

02/04/10

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