BERLIN – Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen, der neben der Geschlechtsoption „männlich“ und „weiblich“ auch den Eintrag „divers“ vorsieht. Damit können auch intersexuelle Menschen, die weder männlich noch weiblich sind, ihre Identität ins Geburtenregister eintragen lassen.
2017 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die bisherigen Regelungen gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes verstoßen. Bis Ende des Jahres muss die Gesetzesänderung umgesetzt werden. Bei intersexuellen Menschen können Geschlechtsmerkmale wie Chromosomen, Genitalien, oder Hormone nicht eindeutig dem weiblichen oder dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden.