Über 46.000 ehemalige deutsche Zwangsarbeiter haben eine finanzielle Anerkennungsleistung beantragt. Bundesinnenminister Thomas de Maizière erinnert an das erlittene Unrecht deutscher Zwangsarbeiter.
Die vom Deutschen Bundestag im November 2015 gebilligte Richtlinie über eine Anerkennungsleistung an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter sieht vor, dass ehemalige deutsche Zwangsarbeiter, die als Zivilpersonen wegen ihrer deutschen Staatsangehörigkeit oder Volkszugehörigkeit zwischen dem 1. September 1939 und dem 1. April 1956 für eine ausländische Macht Zwangsarbeit leisten mussten, einen symbolischen finanziellen Anerkennungsbetrag in Höhe von 2.500 Euro erhalten können.
Anträge konnten vom 1. August 2016 bis zum 31. Dezember 2017 gestellt werden. Die Anträge werden vom Bundesverwaltungsamt bearbeitet. Insgesamt sind dort 46.336 Anträge eingegangen. Über 10.774 Anträge konnte bereits entschieden werden, davon 83% positiv.
Hierzu erklärt der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière: „Wir werden die Erinnerung an das schwere Schicksal der ehemaligen deutschen Zwangsarbeiter wach halten. Das Angebot, für das erfahrene Leid eine symbolische finanzielle Anerkennung in Anspruch nehmen zu können, ist zugleich Ausdruck der Würdigung dieser Schicksale durch den Deutschen Bundestag. Ich hoffe, dass nicht zuletzt die hohe Zahl der Anträge das öffentliche Bewusstsein dafür stärkt, was diese Frauen, Männer und Kinder erleiden mussten.“
Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Krings, ergänzt: „Ich bin sehr froh, dass es gelungen ist, den Angehörigen dieser Opfergruppe als Anerkennung ihres harten Schicksals eine symbolische finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen. Ich hoffe, dass die Empfänger dieser Leistung diese – wenngleich späte – Würdigung ihres furchtbaren Leides als lindernd und versöhnend empfinden.“ (BMI, 12.01.2018)