Bewerbungsfrist: 9. März 2025

Die Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. vergibt Vollstipendien für ein Masterstudium (vier Semester Regelstudienzeit) oder eine Promotion an einer Hochschule in Deutschland. Gesucht werden gesellschaftlich oder politisch engagierte Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen (Gefördert werden sowohl Studiengänge an der Fachhochschule als auch an der Universität. Von einer Förderung ausgeschlossen sind Zweitstudiengänge, Zweitpromotionen sowie Aufbaustudiengänge im Fach Medizin.), die nachweislich über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens verfügen. Exzellente Studienleistungen und eine positive Grundeinstellung zu Demokratie, Pluralismus und Menschenrechten werden ebenfalls vorausgesetzt.

Neben der finanziellen Förderung profitieren unsere Stipendiaten insbesondere von

• dem Zugang zu einem über 15.000 Personen starken internationalen Netzwerk der Stipendiaten und Altstipendiaten der Konrad-Adenauer-Stiftung,
• einem umfangreichen studienbegleitenden Seminarprogramm und der Möglichkeit, eigenständig Seminare und Veranstaltungen zu organisieren,
• der persönlichen Betreuung beim Studium und der Karriereplanung durch die Referenten der Ausländerförderung und unsere Vertrauensdozenten an den Hochschulen.

Ihre Bewerbung senden Sie bitte bis zum 9. März 2025 an info.zentralasien@kas.de

Weitere Informationen zum Bewerbungsprozess finden Sie hier: https://www.kas.de/de/web/begabtenfoerderung-und-kultur/auslaenderfoerderung

Bewerbungsunterlagen

Master-Stipendien

Dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Bewerbungsbogen sind folgende
Unterlagen beizufügen:

• Motivationsschreiben (max. 1,5 Seiten),
• tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache,
• Kopien der Hochschulzeugnisse mit Notenauflistung und Leistungsnachweisen sowie
deutsche Übersetzungen dieser Dokumente, (Im Bewerbungsverfahren reicht es die Hochschulzeugnisse, Leistungsnachweise, Gutachten sowie die deutschen Übersetzungen info.zentralasien@kas.de zu senden. Englischsprachige Dokumente müssen nicht übersetzt werden. Im Falle einer Aufnahme müssen diese Dokumente (außer der beiden Gutachten) dann amtlich beglaubigt werden. Originale der Zeugnisse und der Übersetzungen bleiben in Händen des Bewerbers.)
• Gutachten eines Hochschullehrers, der die fachliche Qualifikation des Bewerbers beurteilt,
• Nachweis über ehrenamtliche Tätigkeit,
• Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 (mindestens B1-Deutschniveau
zum Zeitpunkt der Bewerbung). (Bei Beginn des Studiums muss ein Sprachniveau auf der Stufe B2 erreicht sein. In Ausnahmefällen wird vor Beginn des Studiums von der Konrad-Adenauer-Stiftung ein Sprachkurs (Stufe B2) in Deutschland finanziert.)

Bewerbungsbogen Ausland

Promotionsstipendium

Bei der Bewerbung um ein Promotionsstipendium sind zusätzlich folgende Unterlagen
einzureichen:

• eine ausführliche Begründung des Dissertationsvorhabens (Problemaufriss, Angaben zum geplanten methodischen Vorgehen, Arbeits- und Zeitplan) in deutscher oder englischer Sprache,
• Gutachten der Doktormutter/des Doktorvaters, in dem auf das Dissertationsvorhaben eingegangen wird,
• Bescheinigung der Fakultät bzw. des Fachbereichs über die auflagenfreie Zulassung zum Promotionsstudium (soweit bereits vorhanden).

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