Am Sonntag findet in Kasachstan das erste Verfassungsreferendum seit Annahme der Verfassung 1995 statt. Die Wähler sind aufgerufen, über eine Reihe von Änderungen abzustimmen, die ein Drittel aller Artikel betreffen.Verfassungsreformen hatte es zuvor bereits viermal gegeben. Diese waren jedoch alle vom Parlament beschlossen worden.

Im Wesentlichen geht es bei den aktuell vorgeschlagenen Neuerungen um einen Übergang vom superpräsidentiellen Regierungsmodell zu einer präsidentiellen Republik, die Umverteilung von Machtbefugnissen, die Änderung von Rolle und Status des Parlaments, eine stärkere Einbeziehung der Bevölkerung in Entscheidungsprozesse und den Schutz von Bürgerrechten. Der Anstoß dafür war nicht zuletzt von den gewaltsamen Januar-Unruhen in Almaty und anderen Städten des Landes ausgegangen. Diese hatten zunächst mit Protesten gegen wirtschaftliche, soziale und politische Missstände begonnen.

Präsident soll in seinen Vollmachten beschränkt werden

Die konkreten inhaltlichen Punkte des neuen Reformwerks hatte Präsident Tokajew bereits Mitte März in einer Ansprache an die Kasachstaner vor den beiden Parlamentskammern vorgestellt. Zu den wichtigsten Neuerungen, über die die Bevölkerung nun abstimmen soll, zählt, dass der amtsführende Staatschef nicht Mitglied einer Partei sein darf, die Zahl seiner Amtszeiten begrenzt wird, und mit Blick auf Tokajews Vorgänger Nursultan Nasarbajew die Termini „Jelbassy“ sowie „Erster Präsident“ aus der Verfassung gestrichen werden sollen. Darüber hinaus soll es engen Verwandten des amtsführenden Präsidenten nicht erlaubt sein, politische Staatsämter und Führungspositionen in Staatsunternehmen zu bekleiden.

Regionalchefs und Bürgermeister wichtiger Städte sollen vom Präsidenten im Konsens mit den jeweiligen Regional- und Stadtparlamenten bestimmt werden, die Vorsitzenden des Verfassungsgerichts und des Obersten Gerichtsrats vom Präsidenten im Konsens mit dem Senat. Auch die Ernennung von Mitgliedern des Senats soll sich künftig ändern. So würde der Präsident künftig statt 15 nur noch 10 Mitglieder ernennen, 5 davon auf Vorschlag der Volksversammlung Kasachstans.

Weitere wichtige Änderungsvorschläge

Anstelle des Senats soll künftig das Unterhaus des Parlaments Gesetze beschließen, das zudem von 107 auf 98 Abgeordnete verkleinert wird. Diese sollen im Rahmen eines Mischverfahrens aus Verhältnis- und Mehrheitswahl gewählt werden.

Im Sinne der Bürgerrechte wird das Verbot der Todesstrafe festgeschrieben. Darüber hinaus soll der Menschenrechtsbeauftragte Kasachstans verfassungsrechtlich verbriefte Garantien und Immunität erhalten.

DAZ

Teilen mit:

Все самое актуальное, важное и интересное - в Телеграм-канале «Немцы Казахстана». Будь в курсе событий! https://t.me/daz_asia