In der Zentralen Wahlkommission der Republik Kasachstan fand die fünfte Sitzung des Expertenrates statt. Dabei wurden Fragen zur Änderung des Rechtsrahmens für das Referendum 2024 sowie zur Organisation des Referendumsprozesses diskutiert.

Wie der Leiter der Zentralen Wahlkommission Nurlan Abdirow betonte, besteht das eigentliche Problem der Wahlagenda darin, die in diesem Sommer verabschiedeten Neuerungen der Referendumsgesetzgebung zu diskutieren und zu erläutern. Mit den Änderungen sollen einige rechtliche Lücken im geltenden Gesetz über das republikanische Referendum geschlossen werden. Die stellvertretende Justizministerin Botagos Schakselekowa erklärte, dass es sich bei den eingeführten Änderungen hauptsächlich um Verweisungsnormen auf das Verfassungsgesetz über Wahlen handelt.

In Analogie zur Wahlgesetzgebung werden im Verfassungsgesetz nun die Rechte und Pflichten von nationalen und internationalen Beobachtern sowie von Vertretern ausländischer Medien verankert, das Verfahren für die Medienberichterstattung über die Vorbereitung und Durchführung des Referendums festgelegt, das Verfahren für die Durchführung von Meinungsumfragen während des Referendumszeitraums und andere wichtige Fragen wiedergegeben.

Die Mitglieder des Sachverständigenrates stellten fest, dass die Neuerungen im Stadium der Diskussion in der Mäschilis gut ausgearbeitet sind und den Prozess der Durchführung von Volksabstimmungen erleichtern werden, da sie viele Details und Verfahrenspunkte straffen und mit den Grundsätzen der Rechtsordnung übereinstimmen.

Ein zuhörender Staat

Dr. Indira Aubakirowa lenkte ihrerseits die Aufmerksamkeit der Kollegen auf die Nuancen in den Fragen des Wahlkampfes, seiner rechtlichen Konsequenzen und der Reihenfolge der nationalen Beobachtung. Sie stellte fest, dass der Bedarf an der Institution des Referendums selbst zunimmt, insbesondere im Zusammenhang mit dem Kurs auf einen „zuhörenden Staat“ und die Demokratisierung.

Abdirow betonte seinerseits, dass „die Gesetzgebung zum republikanischen Referendum zeitgemäß und qualitativ aktualisiert ist. Es berücksichtigt die Erfahrungen mit der Organisation und Durchführung des Referendums im Jahr 2022 sowie die Empfehlungen von Experten und internationalen Beobachtern. Somit trägt das aktualisierte Verfassungsgesetz über das republikanische Referendum den besten internationalen Praktiken und Wahlstandards Rechnung“.

In Bezug auf die Vorbereitungen für das Referendum wurden vor allem die Unterstützung der Informationskampagne, die Organisation von Aktivitäten nationaler Beobachter und die Wahlschulung der Teilnehmer am Referendumsprozess genannt. Wie Nurlan Abdirow feststellte, besteht die Hauptaufgabe der Zentralkommission in der effektiven und rechtzeitigen Durchführung einer Vielzahl von organisatorischen Aktivitäten. Er betonte auch, dass die koordinierte Arbeit der Wahlorgane des Landes in allen Phasen der Vorbereitung wichtig ist. Die Tätigkeit der Kommissionen auf allen Ebenen, einschließlich der Zentralkommission, der territorialen Kommissionen und der Wahlbezirkskommissionen, sollte auf der strikten Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften beruhen und die Offenheit und Transparenz des Wahlprozesses gewährleisten.

Zum Abschluss des Dialogs betonte Nurlan Abdirow, dass möglichst gute Bedingungen für die freie Willensäußerung der Wähler geschaffen werden müssten. Er wies auf die Notwendigkeit hin, die fundierten Vorschläge und Meinungen der Mitglieder des Expertenrates zu prüfen, sie zu verallgemeinern und bei der Arbeit der Referendumskommissionen auf allen Ebenen zu berücksichtigen.

DAZ

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