Seit dem 1. Oktober 2026 können ausländische Reisende ein Visum für Turkmenistan elektronisch beantragen. Das neue Web-Portal soll den Prozess vereinfachen. Welche Regeln für die einzelnen Visumarten gelten, ist dort allerdings noch nicht in allen Punkten eindeutig erkenntlich.

Turkmenistan hat sein neues elektronisches Visumsystem am 1. Oktober 2026 gestartet. Einen Tag später ging nach Medienberichten ein eigenes Antragsportal mit der Adresse evisa.migration.gov.tm online. Damit können Turkmenistan-Reisende ihre Anträge auf den Erhalt eines Einreisesichtvermerks digital einreichen und deren Bearbeitungsstand online verfolgen. Den Start des Systems bestätigte auch die staatliche Zivilluftfahrtbehörde des Landes.

Drei Kategorien für Reisen

Das Portal führt laut Berichten drei E-Visum-Kategorien auf: die Kategorie e-TU gilt für touristische Reisen, eine weitere, die e-BS heisst, gilt für Geschäftsreisen und letztlich gibt es die e-HM-Kategorie für humanitäre Aufenthalte in Turkmenistan. Für alle Kategorien werden demnach ein Scan der Passdatenseite, ein aktuelles Passfoto und eine E-Mail-Adresse benötigt. Der Reisepass muss ab dem geplanten Einreisedatum mindestens für weitere sechs Monate gültig sein.

Als Optionen für die Bearbeitungsdauer der Anträge nennt TravelMole, ein auf Reise- und Tourismus-Nachrichten spezialisierter Nachrichtendienst, sieben Arbeitstage im regulären Verfahren, drei Arbeitstage im Eilverfahren und 24 Stunden bei besonders dringender Bearbeitung. Eine feste Gebührenübersicht sei noch nicht veröffentlicht; der Betrag werde gegenwärtig während des Antragsverfahrens berechnet. Diese Einzelheiten stammen aus Medienberichten über den Portalinhalt und ließen sich bisher noch nicht unabhängig im Portal verifizieren.

Einladung: Gesetz und praktische Angaben sind nicht deckungsgleich

Eine Änderung des turkmenischen Migrationsgesetzes von 2025 hatte die Rechtsgrundlage für elektronische Visa geschaffen. Darin heißt es, dass für ein E-Visum keine Einladung zur Einreise angefragt und ausgestellt werden muss.

TravelMole berichtet jedoch, dass Geschäftsreisende für die Kategorie e-BS eine Einladung eines in Turkmenistan registrierten Unternehmens oder einer Organisation vorlegen müssen. Für touristische Anträge sei dagegen kein Einladungsschreiben in der Liste der Pflichtunterlagen aufgeführt. Die offiziellen, oder genauer gesagt, die derzeitig öffentlich zugänglichen Informationen klären nicht vollständig, wie diese praktische Unterscheidung mit dem Gesetzestext zusammenwirkt.

Auch die offizielle Informationsseite des Staatlichen Migrationsdienstes beschreibt weiterhin das allgemeine Visum- und Einladungsverfahren, enthält aber noch keine ausführliche Anleitung zur Antragstellung im neuen E-Visumportal.

Das E-Visum ist ein konkreter Schritt zur Digitalisierung und könnte den Zugang ausländischer Besucher nach Turkmenistan erleichtern. Diese Neuerung lässt sich als ein weiterer Teil der schrittweisen Öffnung eines bislang stark abgeschotteten Staates verstehen. Wie weit diese Öffnung in der Praxis reichen wird, bleibt abzuwarten: Die Einreisebedingungen sind weiterhin streng, und wichtige Details zum Antragsverfahren sind noch nicht vollständig transparent.

aro.

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