Wie wir bereits berichtet haben, plant Kasachstan ein neues digitales Einreisesystem. Nun stehen die konkreten Regeln fest: Die elektronische Reisegenehmigung (Electronic Travel Authorization, ETA) wird ab November 2026 schrittweise eingeführt. Anders als zunächst angekündigt, ist die Beantragung der ETA laut den neuen Bestimmungen kostenlos.
Die Regierung Kasachstans hat eine überarbeitete Fassung der Regeln für die Einreise und den Aufenthalt ausländischer Staatsangehöriger beschlossen. Die Regelung ist bereits am 24. Oktober 2026 in Kraft getreten. Die ETA betrifft die Bürgerinnen und Bürger aller in den Vorschriften aufgeführten Länder sowie die Angehörigen der Staaten der Eurasischen Wirtschaftsunion und weiterer Staaten, mit denen Kasachstan Abkommen über ein visumfreies Reisen geschlossen hat.
Zu den aufgeführten Ländern zählen unter anderem Deutschland, Österreich, die Schweiz, die USA, das Vereinigte Königreich, Kanada, Australien, Japan und Südkorea. Für die Staatsangehörigen Irans, Indiens und der Türkei gelten besondere Aufenthaltsbedingungen.
Antrag und Gültigkeit
Die Reisegenehmigung wird über die digitale Plattform QazETA beantragt. Der Antrag ist kostenlos und muss spätestens 72 Stunden vor der geplanten Einreise eingereicht werden. Bei der Antragstellung müssen Reisende ihre Identität bestätigen.
Eine bewilligte ETA ist 180 Kalendertage gültig. Bei der Einreise muss ein gültiges Reisedokument vorgelegt werden, das auch für die Antragstellung verwendet wurde. Die Grenzbehörden überprüfen bei der Einreise die erteilte Genehmigung elektronisch.
Das System startet am 1. November 2026 am internationalen Flughafen Aktau und an vier Grenzübergängen: Urlyutobe, Aukhatti, Atameken und Nurly Zhol. Ab dem 1. Januar 2027 wird es auf die internationalen Flughäfen Astana und Almaty ausgeweitet. Bis zum 1. März 2027 soll die ETA an allen übrigen Grenzübergängen eingeführt sein.
Während der ersten Einführungsphasen führt eine fehlende ETA noch nicht zur Zurückweisung an der Grenze. Reisende werden zunächst auf die neue Vorschrift hingewiesen. Ab dem 1. Juli 2027 wird die Genehmigung jedoch verpflichtend. Wer dann die erforderliche ETA nicht besitzt, kann an der Einreise gehindert werden.
Ausnahmen und weitere Pflichten
Von der ETA-Pflicht ausgenommen sind unter anderem Personen unter 16 und ab 65 Jahren sowie ausländische Staatsangehörige mit einem gültigen Visum oder einer befristeten beziehungsweise dauerhaften Aufenthaltserlaubnis.
Auch bestimmte Inhaber diplomatischer oder dienstlicher Pässe, Mitglieder offizieller Delegationen, Transitpassagiere, die die Staatsgrenze nicht überschreiten, Besatzungsmitglieder ausländischer Fluglinien und Beschäftigte im internationalen Güter- und Busverkehr können unter den festgelegten Bedingungen befreit sein.
Die neuen Vorschriften regeln außerdem die Meldefristen und sonstigen Pflichten von Gastgebern der Reisenden. Wer ausländische Gäste aufnimmt, muss die zuständigen Behörden innerhalb von drei Arbeitstagen über deren Ankunft informieren. Die gleiche Frist gilt, wenn sich der vorübergehende Aufenthaltsort der Gäste ändert.
Reisende und Organisationen, die ausländische Fachkräfte oder Geschäftspartner nach Kasachstan einladen, sollten rechtzeitig prüfen, ob eine ETA erforderlich ist und welche Ausnahmen gegebenenfalls gelten.
























