Einkaufszentren, Friseur- und Schönheitssalons könnten nächste Woche wieder geöffnet sein – keine Chance für Kinos, Museen, Fitnesscenter und Schwimmbäder.
Das kasachische Gesundheitsministerium hat einen Plan für erste Schritte aus dem zweiten landesweiten Lockdown vorgelegt. Wie zunächst vorgesehen soll demnach ab dem 3. August mit Lockerungen begonnen werden – zumindest, wenn dies bis dahin die Entwicklung der epidemiologischen Situation zulässt. Einzelheiten nannte Gesundheitsminister Alexej Zoi am Dienstag auf einer Regierungssitzung. Demnach könne es grünes Licht für die Öffnung von Dienstleistungsbetrieben und Einrichtungen geben, wenn sich die Menschen an alle hygienischen Vorschriften einschließlich des Tragens von Masken und der Einhaltung von Abstandsregeln hielten. Eine weitere Voraussetzung sei zudem, dass die Reproduktionszahl bei den Infektionen bis zum 3. August unter 1 liege. Auch dürften Krankenbetten eine Woche lang nicht zu mehr als 70 Prozent ausgelastet sein.
Von den geplanten Lockerungen sollen Einkaufszentren, Handelsketten und geschlossene Marktplätze profitieren – allerdings mit zeitlichen Einschränkungen und an bestimmten Tagen. Auch Erziehungseinrichtungen für Kinder sollen dann wieder öffnen dürfen, sofern die Gruppengröße nicht mehr als fünf Personen beträgt. Das Gesundheitsministerium prüft zudem, Schönheits- und Friseursalons sowie Kosmetik- und Nagelstudios die Wiederaufnahme des Geschäfts zu genehmigen. Für staatliche Einrichtungen und Bürobetriebe soll weiterhin die Regel gelten, dass 80 Prozent der Angestellten vom Homeoffice aus arbeiten.
Nicht auf Lockerungen hoffen dürfen dagegen Sportsäle, Fitnesscenter, Schwimmbäder, Badestrände und religiöse Stätten. Darüber hinaus bleiben auch definitiv Massenveranstaltungen verboten. Geschlossen bleiben zudem alle möglichen Unterhaltungsorte wie Kinos, Bars und Nachtclubs. Auch Kulturstätten wie Museen bleiben geschlossen, Konferenzen, Ausstellungen und Foren untersagt.
Regierung: Situation stabilisiert sich weiter
Gesundheitsminister Zoi äußerte sich am Dienstag auch zu Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, falls die Quarantänemaßnahmen gelockert würden. Demnach blieben die aktuellen Regeln erhalten, wonach sich Menschen in Gruppen von nicht mehr als drei Personen auf Straßen, in Parks und auf Plätzen aufhalten dürften. Der öffentliche Personennahverkehr solle mit einer Auslastung von maximal 50 Prozent arbeiten dürfen. Allerdings sollen auch hier strenge Hygienevorschriften wie Maskenpflicht und das Desinfizieren der Fahrzeuge an jeder Endhaltestelle gelten.
Auf der Regierungssitzung am Dienstag wurden zudem aktuelle Zahlen zur epidemiologischen Situation genannt. Diese lassen darauf hoffen, dass es in der kommenden Woche tatsächlich zu den in Aussicht gestellten Lockerungen kommen könnte. Demnach ist die tägliche Infektionsrate von vier Prozent zu Beginn der Quarantäne auf 1,7 Prozent gesunken, während die Bettenauslastung in stationären Einrichtungen auf 46 Prozent gesunken sein soll. Zugleich sei es gelungen, einen Vorrat an Medikamenten anzulegen, nachdem Apotheken in den vergangenen Wochen unter erheblichen Engpässen gelitten hatten.
cstr.