Ausnahmezustand

In Kasachstan gilt seit dem 16. März um 8:00 Uhr der Ausnahmezustand. Präsident Kassym-Schomart Tokajew unterzeichnete am Freitag ein entsprechendes Dekret. Die darin festgelegten Maßnahmen und vorübergehenden Einschränkungen sollen bis zum 15. April in Kraft bleiben:

1. Der Schutz der öffentlichen Ordnung wird verstärkt, ebenso die Bewachung besonders wichtiger staatlicher und strategischer, nichtöffentlicher und besonders geschützter Objekte sowie solcher Objekte, die die Grundversorgung der Bevölkerung und das Funktionieren des Verkehrswesens gewährleisten.

2. Der Betrieb großer Handelsobjekte wird eingeschränkt.

3. Der Betrieb von Vergnügungszentren, Kinos, Theatern, Ausstellungen und anderen Orten mit großen Menschenansammlungen wird eingestellt.

4. Einführung von Quarantäne und Durchführung großangelegter antiepidemischer Maßnahmen, unter Einbezug von Abteilungen des kasachischen Verteidigungsministeriums sowie der Organe für innere Angelegenheiten

5. Verbot der Durchführung von Unterhaltungs-, Sport– und sonstigen Großveranstaltungen sowie von großen Familien– und Gedenkveranstaltungen

6. Es werden Beschränkungen für die Ein– und Ausreise nach und aus Kasachstan mit allen Verkehrsmitteln eingeführt. Ausnahmen gelten für diplomatisches Personal der Republik Kasachstan und ausländischer Staaten sowie für Mitglieder von Delegationen internationaler Organisationen, die auf Einladung des kasachischen Außenministeriums nach Kasachstan reisen.

Quarantäne

Die Regierungskommission, die im Auftrag des kasachischen Präsidenten für die Durchsetzung des Ausnahmezustands im Land verantwortlich ist, hat am Dienstag umfangreiche Quarantäneregeln für Almaty und Nur-Sultan bekanntgegeben. Die neuen Bestimmungen treten zum 19. März in Kraft. Sie beinhalten im Einzelnen:

– die Einführung von Quarantäne und die Umsetzung umfangreicher Hygiene– und Anti-Epidemie-Maßnahmen

– die Festlegung einer Quarantänezone sowie ihrer Ein– und Ausreisepunkte

– Beschränkungen des Personenverkehrs sowie der Ein- und Ausfahrt von Transportfahrzeugen

– die Gewährleistung des dauerhaften Betriebs spezieller medizinischer Einrichtungen in drei Kategorien: für Infizierte, Infektionsverdächtige, Personen unter Quarantäne

– die Ermittlung von Sektoren im Gebiet von Städten und an den Stadtgrenzen, um Bewegungen der Einwohner in einem Maße einzuschränken, das optimal ist, um die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln zu organisieren

– die Einschränkung des öffentlichen Verkehrs am Tage und die Beendigung des Nachtverkehrs

– die Einstellung von Non-Food-Handelsmärkten, großen Einkaufszentren und Handelshäusern mit Ausnahme der dort befindlichen Einrichtungen für den Verkauf von Lebensmitteln und Arzneimitteln

– die Einrichtung eines neuen Systems von öffentlichen Catering-Einrichtungen, um Kunden unter Stärkung der Hygiene– und Anti-Epidemie-Maßnahmen mit Lebensmitteln zu beliefern

– Reorganisation des Betriebsmodus von Bürgerbehörden

– Ermittlung des täglichen Bedarfs der Bevölkerung in den Quarantänezonen und allen Sektoren an Lebensmitteln, medizinischer Versorgung und lebensnotwendigen Gütern

– andere organisatorische Maßnahmen.

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