Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Prof. Dr. Bernd Fabritius, fordert Nachbesserungen am Rentenpaket der Bundesregierung, das von dem Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil (SPD), vorgelegt wurde.
„Es ist bedauerliche Realität, dass die nach Deutschland gekommenen deutschen Spätaussiedler überproportional häufig von Altersarmut betroffen sind. Die Ursache dafür liegt nicht etwa in der jeweiligen Arbeitsbiografie der Betroffenen, sondern in einseitigen, diesen Personenkreis benachteiligenden Rentenkürzungen der 1990er Jahre. So erfolgten 1996 etwa eine pauschale Kürzung der durch Beitragszahlung vor dem Zuzug erworbenen Anwartschaften im Sinne des Fremdrentengesetzes (FRG) um 40 Prozent und zusätzlich eine lebensleistungsunabhängige Deckelung der Entgeltpunkte auf einen Betrag unterhalb der Armutsgrenze, ganz gleich, was und wie viel diese Menschen in ihrem Leben gearbeitet haben. Erschwerend wirkt zudem, dass schon seit 1993 Ehegatten und Abkömmlinge überhaupt nicht mehr in den FRG-berechtigten Personenkreis aufgenommen sind. Dadurch führt eine allein auf FRG-Zeiten basierende Alterssicherung Familien deutscher Spätaussiedler zwangsläufig in die Altersarmut.
Bereits in der vergangenen Legislaturperiode wurden ausgewogene Verbesserungsmaßnahmen vorgeschlagen, vom zuständigen Ressort jedoch nicht umgesetzt. Vorgeschlagen wurden etwa die Aufhebung bzw. Anpassung der lebenslaufunabhängigen Rentenbegrenzung, die Schaffung eines anrechnungsfreien Selbstbehaltes als Nachteilsausgleich bei Leistungsbezug aus dem Herkunftsgebiet, die Gleichbewertung der Kindererziehungszeiten von Spätaussiedlern und die Verhandlung angemessener SV-Abkommen mit den Herkunftsstaaten.
Seit meiner Amtseinführung habe ich in einer Vielzahl von Begegnungen mit Betroffenen den erheblichen Unmut über die bestehende soziale Schieflage hautnah erlebt. Die Bundesregierung wird zwar in vielen Bereichen ihrer Verantwortung für das besondere Kriegsfolgenschicksal deutscher Spätaussiedler gerecht, berechtigte Anliegen im Rentenrecht müssen jedoch noch umgesetzt werden.
Es ist sehr bedauerlich, dass diese Anliegen bislang keinen Eingang in den Entwurf des Rentenpaketes gefunden haben, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegt hat. Daher fordere ich im Sinne der Betroffenen nachdrücklich dazu auf, hier nachzubessern und dieses Thema bei geplanten Änderungen im Rentenrecht zu berücksichtigen.“
Bundesbeauftragter Fabritius verwies darauf, dass seinerzeit die Fremdrentenkürzungen in der öffentlichen Debatte auch mit den damals sehr niedrigen Renten in Ostdeutschland begründet worden waren. Nachdem hier inzwischen die 100 prozentige Angleichung an das Westniveau in Sicht ist, werde es höchste Zeit, dass die Fremdrenten nachziehen.