Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 6. Juli 2016 die Richtlinie über eine Anerkennungsleistung für ehemalige deutsche Zwangsarbeiter (sog. ADZ-Anerkennungsrichtlinie) gebilligt. Danach sollen die Betroffenen für ihr erlittenes Zwangsarbeiterschicksal eine finanzielle symbolische Anerkennung in Höhe von 2500€ enthalten. Die näheren Voraussetzungen zum Erhalt der Leistung sind in der ADZ-Anerkennungsrichtlinie geregelt, die nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger auch online unter www.bva.bund.de/zwangsarbeiter zur Verfügung gestellt wird. Die ADZ-Anerkennungsrichtlinie tritt am 1. August 2016 in Kraft. Die Richtlinie wird durch das Bundesverwaltungsamt durchgeführt. Antragsformulare mit erläuternden Hinweisen auch in der englischen, polnischen, rumänischen und russischen Landessprache können ab dem 1. August 2016 auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes unter www.bva.bund.de/zwangsarbeiter abgerufen werden. Weitere Informationen finden Sie bereits jetzt auf dieser Homepage. BMI

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