In Almaty ist es völlig normal, per Anhalter zu fahren. In Deutschland und anderen Ländern gibt es dafür eine App. Mit dem Smartphone werden also Fahrer und Fahrgast vermittelt. Dieses eigentlich sehr einfache Geschäft bedroht das Taxigewerbe und ist auch rechtlich fragwürdig.

Eingequetscht zwischen Menschen im Bus oder frierend an der Haltestelle: erprobte Arbeitspendler sind leidensfähig. Hier in Kasachstan ist es gängig, der Kälte in ein privates Taxi zu entfliehen und einen geringeren Betrag zu entrichten als in einem sogenannten offiziellen Taxi. Sozusagen per Anhalter zu fahren, nur mit Unkostenbeteiligung. In Deutschland hingegen greifen weniger frierende Arbeitspendler auf die Alternative zu den öffentlichen Verkehrsmitteln, das Taxi, zurück. Taxifahren ist im Verhältnis viel teurer.

Eine vermeintliche Lösung sollte die „Uber-App“ darstellen, die seit Sommer vergangenen Jahres regelmäßig für Schlagzeilen sorgte. Uber ist ein Online-Vermittlungsdienst von Fahrgästen. Das kalifornische Unternehmen bietet seit 2009 in verschiedenen Städten weltweit die Smartphone-App an, vermittelt Fahrgast und Fahrer und übernimmt den Zahlungsverkehr zwischen ihnen. Durch einen Prozentanteil am Fahrpreis finanziert sich das Unternehmen.

Die Fahrer sind allerdings keine offiziellen Taxifahrer, sondern Privatpersonen. Dies sorgte für Diskussionen. Viele Uber-Fahrer sind günstiger als „normale Taxis“, sie haben oft keinen Personenbeförderungsschein. Uber ist für sie eine einfache und unbürokratische Möglichkeit, Geld zu verdienen. Besonders gut funktioniert das Geschäft, wenn in der Stadt Großveranstaltungen stattfinden. Dann informierte die App die Fahrer, welche so den anderen Taxifahrern die Fahrgäste wegnehmen. Dagegen wehrten sich Vertreter des Taxigewerbes vehement. Im Juli 2014 machten Taxifahrer durch europaweite Proteste auf sich und dieses Problem aufmerksam. Daraufhin kam es in einigen deutschen Städten, darunter auch Berlin, zu einem Verbot der Uber-Dienste. Dies wurde damit begründet, dass den Uber-Fahrern die nötige Personenbeförderungsberechtigung fehle.

Ebenso würden Uber-Fahrer gegen die Gewerbeordnung verstoßen und ihre Kunden gefährden. Ein Vergleich zu Mitfahrzentralen lief ins Leere, denn bei einem Fahrpreis von 1,60 €/km kann eine reine Beteiligung an den Betriebskosten nicht mehr angenommen werden. Sowohl Verwaltung als auch das Gericht nahmen ferner Anstoß daran, dass Uber gegenüber den Fahrgästen als Vertragspartner auftrete, aber selbst keine Kontrollen oder Qualitätsprüfungen der Transportfahrzeuge und der Fahrer garantiere. Insbesondere im Schadensfall liegt die Verantwortung allein auf den Schultern der Fahrer. Sie müssten im Ernstfall für Unfallkosten aufkommen. Oftmals wird dies allerdings nicht von der Versicherung übernommen.

In Frankfurt/Main hingegen wurde eine vom Taxigewerbe erwirkte einstweilige Verfügung durch das Landgericht Frankfurt gekippt. Begründet wurde dies mit der fehlenden Eilbedürftigkeit. Ziel der Vertreter des Taxigewerbes war es, durch das Verbot sich gegen einen unfairen Wettbewerb zur Wehr zu setzen.

Nun hat sich das Unternehmen in Deutschland, zumindest in der Hauptstadt, einem Profilwandel unterzogen: Uber senkte die Preise von 1,60 € auf 35 Cent und gleicht somit einer Mitfahrzentrale.

Überdies kam es in anderen Ländern ebenfalls zu Verboten. Anfang Dezember untersagte ein Gericht in ganz Spanien die Nutzung der Uber-Dienste, noch in diesem Jahr soll in Frankreich ein solches Verbot folgen. Auch in Neu Delhi ist nach Vergewaltigungsvorwürfen gegenüber Fahrern die Vermittlung von Privatfahrern nun illegal. Auch in Kalifornien verklagten Staatsanwälte das mittlerweile 40-Milliardenschwere Unternehmen: Uber soll seine Kunden bei der Überprüfung der Fahrer gezielt getäuscht haben.

In Deutschland tritt Uber ungebrochen selbstbewusst auf und fordert eine Neuorientierung im Taxigewerbe nach dem Motto „Weniger Regeln und Normen, mehr Wettbewerb“. Auf wessen Kosten die Fahrt da wohl hingeht?

Von Christiane Rexa

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