Im Juli 2023 wurde auf Beschluss des Präsidenten der Republik Kasachstan Kassym-Schomart Tokajew die Einführung einer sogenannten „Ata Scholy“-Karte beschlossen. Ethnische Kasachen, die im Ausland leben und im Besitz dieser Karte sind, haben die Möglichkeit, sich bis zu zehn Jahre in ihrem Heimatland aufzuhalten und zu arbeiten.

Nun gab das Ministerium für Arbeit und Sozialschutz bekannt, dass bereits 65 ethnische Kasachinnen und Kasachen eine solche Karte erhalten haben. 27 dieser Karten wurden an Geschäftsleute, die bereit sind, den kasachstanischen Markt für ihre Unternehmen in Erwägung zu ziehen, vergeben. Die anderen 38 Karten wurden gefragten Spezialisten übergeben.

„Wo auch immer Kasachen leben, ihre gemeinsame Heimat ist Kasachstan. Daher ist es für uns immer wichtig, unsere im Ausland lebenden Landsleute zu unterstützen“, so der Präsident der Republik Kasachstan Kassym-Schomart Tokajew in diesem Zusammenhang.

Unter den Empfängerinnen und Empfängern befinden sich Fachleute wie Physikingenieure, Mathematikingenieure, Chemietechnologen, Ärzte für Kiefer- und Gesichtschirurgie, Kinderärzte und viele weitere. Die Kasachinnen und Kasachen leben unter anderem in Russland, Deutschland, der Mongolei, China, den USA, Israel, Frankreich, Großbritannien, den Niederlanden, Finnland, Kirgisistan und Usbekistan.

Bindung an die historische Heimat

Mit der Einführung der Ata-Scholy-Karte sollen die Bindungen an die historische Heimat gestärkt, die nationalen Traditionen bewahrt und Fachkräfte und erfolgreiche Geschäftsleute ins Land geholt werden, damit sie ihr Potenzial in Kasachstan entfalten können. Die Karte wird ethnischen Kasachen, die im Ausland leben, ohne Verlust der Staatsbürgerschaft dessen Landes, in welchem sie leben, ausgestellt.

Inhaber einer Ata-Scholy-Karte erhalten bei der Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung für zehn Jahre und können die Region, in der sie sich niederlassen, um dort zu arbeiten oder ein Geschäft zu betreiben, frei wählen. Ein ethnischer Kasache mit diesem Status hat als Bürger eines anderen Landes die gleichen Rechte wie die Bürgerinnen und Bürger Kasachstans.

Inhaber einer Ata Scholy-Karte (und ihre Familienangehörigen) haben folgende Rechte auf dem Gebiet der Republik Kasachstan:

– Erhalt von Sozialleistungen und Dienst in medizinischen Einrichtungen im Rahmen der garantierten medizinischen Versorgung;
– Beschäftigung in Übereinstimmung mit den Arbeitsgesetzen der Republik Kasachstan;
– Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit in Kasachstan in Übereinstimmung mit dem Unternehmergesetzbuch und anderen Rechtsakten der Republik Kasachstan;
– Erhalt einer kostenlosen Sekundarschulausbildung in staatlichen Bildungseinrichtungen, einer kostenlosen spezialisierten Sekundarschul- und/oder Hochschulausbildung auf Wettbewerbsbasis in staatlichen spezialisierten Sekundar- und/oder Hochschulbildungseinrichtungen, einer bezahlten Ausbildung in privaten Bildungseinrichtungen gemäß Bildungsgesetzen;
– Erhalt von staatlich garantierter Rechtshilfe gemäß dem Gesetz „Über Anwaltschaft und Rechtshilfe“;
– Erwerb der Staatsbürgerschaft der Republik Kasachstan in einem vereinfachten Verfahren in Übereinstimmung mit internationalen Verträgen und legislativen Rechtsakten der Republik Kasachstan im Bereich der Staatsbürgerschaft.

Personen, die im Besitz des Ausweises „Ata Scholy“ sind, dürfen jedoch nicht an Wahlen für das Parlament und die Maslikhats der Republik Kasachstan teilnehmen oder sich selbst zur Wahl stellen. Ebenfalls ist die Teilnahme an republikweiten Referenden und der Zugang zu Tätigkeiten im öffentlichen Dienst nicht gestattet.

Es wird erwartet, dass in naher Zukunft weitere ethnische Kasachinnen und Kasachen eine solche Karte beantragen werden.

aro.

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