Wahlen sind eines der wichtigsten Merkmale eines demokratischen Staates, durch die der Fortschritt und die Perspektive eines Landes aufgezeigt werden. Sie bringen den Willen des Volkes zum Ausdruck und sind die wichtigste Form der direkten Beteiligung der Bürger an der Verwaltung der öffentlichen Angelegenheiten. Die Förderung einer aktiven Bürgerschaft durch die Teilnahme an Wahlen ist wiederum ein Beweis für das wachsende politische Denken, den sozialen Aktivismus und die Wahlkultur unseres Volkes.

Als Ergebnis der allmählichen, schrittweisen Modernisierung der politischen, staatlichen und rechtlichen Sphäre hat Usbekistan ein Wahlsystem geschaffen, das den höchsten demokratischen Anforderungen entspricht. Insbesondere in den letzten fünf Jahren haben die konsequenten Verbesserungen des Wahlrechts und der Wahlpraxis ein qualitativ neues Niveau erreicht.

Dabei wurde die Wahlgesetzgebung auf der Grundlage allgemein anerkannter internationaler Grundsätze, der Empfehlungen maßgeblicher internationaler Organisationen und der öffentlichen Meinung perfektioniert und mit den demokratischen Reformen des Landes in Einklang gebracht.

Kapitel XXII unserer geänderten Verfassung enthält die grundlegenden Bestimmungen über das Wahlsystem. Insbesondere haben die Bürger Usbekistans nach unserem Grundgesetz das Recht, repräsentative Organe der Staatsgewalt zu wählen und sich in diese wählen zu lassen. Jeder Wähler hat eine Stimme. Das Wahlrecht sowie die Freiheit und Gleichheit der Willensäußerung sind gesetzlich garantiert.

Künftig kann Bürgern, die von einem Gericht für geschäftsunfähig erklärt wurden, sowie Personen, die wegen schwerer oder besonders schwerer Straftaten inhaftiert sind, das Wahlrecht nur in Übereinstimmung mit dem Gesetz und auf der Grundlage einer Gerichtsentscheidung entzogen werden. Als verfassungsrechtliche Regel wurde festgelegt, dass in allen anderen Fällen direkte oder indirekte Einschränkungen des Wahlrechts der Bürger nicht zulässig sind.

Die Verschärfung dieser Vorschriften für Wahlverfahren auf der Grundlage von Verbesserungen der Verfassung wird dazu beitragen, dass die Wahlen auf der Grundlage von Rechtmäßigkeit, Offenheit und Transparenz im Einklang mit den weltweit allgemein anerkannten demokratischen Standards durchgeführt werden und den Bürgern das Wahlrecht und ihre Beteiligung an der Regierung und der Gesellschaft garantiert werden.

Bedeutung der Kodifizierung des nationalen Wahlrechts

Ein einzigartiger Aspekt unserer nationalen Wahlgesetzgebung ist die Kodifizierung aller Normen in Bezug auf die Wahlverfahren. Das Wahlgesetzbuch enthält insbesondere Rechtsnormen zur Schaffung von Bedingungen und Mechanismen, die die Ausübung des Wahlrechts der Bürger gewährleisten, und stärkt das System sozialer, wirtschaftlicher, politischer, ideologischer und rechtlicher Garantien für das Wahlrecht.

Bevor das Wahlrecht in kodifizierte Form gebracht wurde, gab es in diesem System fünf parallel geltende Gesetze. Einige Bestimmungen dieser Gesetze widersprachen einander und es gab verschiedene rechtliche Konflikte. Dies führte dazu, dass die Wahlausschüsse, insbesondere die Mitglieder der Bezirkswahlausschüsse in abgelegenen Gebieten, nicht wussten, wie sie sich in einer bestimmten Situation verhalten sollten.

Seit der Verabschiedung des Kodexes sind einige Lücken in der nationalen Wahlgesetzgebung und -praxis, ungelöste Probleme und verschiedene Unsicherheiten und Bedenken nicht nur von nationalen Wahlpraktikern, sondern auch von internationalen Experten allgemein anerkannt worden. Unser nationales Wahlsystem wurde mit den weltweiten Anforderungen und Trends in Einklang gebracht. Etwa dreißig Gesetze wurden im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Kodexes aufgehoben, ebenso wie spätere Änderungen und Ergänzungen der Gesetzgebung, und einige Dokumente wurden ungültig.

Jeder Wähler steht im Mittelpunkt des Interesses

Die Besonderheit der staatlichen Politik in unserem Land besteht darin, dass sie darauf abzielt, die Rechte und Freiheiten, die legitimen Interessen der Bürgerinnen und Bürger Usbekistans unter dem Schutz des Staates zu gewährleisten – unabhängig davon, wo sie leben. Bei den Wahlen 2019 wurde zum ersten Mal die Möglichkeit der Stimmabgabe für alle unsere Landsleute im Wahlalter mit Wohnsitz im Ausland eingeführt, was de facto ein Ausdruck dieser hohen Aufmerksamkeit war. Zuvor nahmen nur offiziell registrierte usbekische Staatsbürger aus den konsularischen Vertretungen an solchen politischen Veranstaltungen teil.

Das Wahlgesetzbuch regelte erstmals das Verfahren für die Aufnahme usbekischer Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland in die Wählerliste, unabhängig davon, ob sie bei einer konsularischen Vertretung registriert sind oder nicht, und stärkte auch die Rechtsgrundlage für die Stimmabgabe durch mobile Wahlurnen an Orten, an denen die Wähler im Ausland leben oder arbeiten. Es wurde ein Kommunikationssystem eingerichtet, das es unseren Landsleuten ermöglicht, sich elektronisch in die Wählerlisten der von den diplomatischen Vertretungen und Konsulaten im Ausland eingerichteten Wahllokale einzutragen.

Um negative Situationen wie Familiarität und Missbrauch während des Wahlprozesses zu verhindern, sieht das Gesetz ausdrücklich vor, dass „nicht mehr als die Hälfte der Mitglieder der Wahlkommissionen in den Bezirken von einer einzigen Organisation empfohlen werden können“.

In Einrichtungen wie Krankenhäusern, Erholungsheimen, Militäreinheiten und diplomatischen Vertretungen im Ausland führte die Schwierigkeit, die Mitglieder der Wahlkommissionen auf diese Weise zu bilden, aufgrund der Anforderungen ihrer strengen internen Verfahren in der Praxis zu Problemen. Deshalb gilt die Regelung in der geänderten Fassung nicht mehr für Wahllokale, die in solchen Einrichtungen angesiedelt sind.

Darüber hinaus wurden in das Wahlgesetz alle Mechanismen aufgenommen, die es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, ihr Recht auf Teilnahme am öffentlichen und politischen Leben des Landes durch die Stimmabgabe wahrzunehmen. Das heißt, am Wahltag wurde die Anforderung verschärft, dass die technische Ausrüstung in den Wahlgebäuden – Tische, Kabinen und Wahlurnen – so installiert werden muss, dass sie den Bedürfnissen von Rollstuhlfahrern gerecht wird.

Wenn ein Wähler aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer Behinderung nicht in den Wahlraum des Wahllokals kommen kann, um seinen Willen frei zu äußern, hat er die Möglichkeit, sein Wahlrecht außerhalb des Wahlraums (Wahllokals) an seinem Wohnort auszuüben.

Dies wiederum stellt – als wichtiger Aspekt einer modernen Wahlgesetzgebung – sicher, dass unsere Bürger mit Behinderungen als Mitglieder unserer Gesellschaft gleichberechtigt mit anderen direkt oder über ihre frei gewählten Vertreter am politischen und öffentlichen Leben teilnehmen können und die Möglichkeit haben, zu wählen und gewählt zu werden.

Unsere Wahlgesetze berücksichtigen die Rechte und Freiheiten jedes Wählers, und jede Person mit politischen Rechten kann ihr Wahlrecht frei ausüben, was eine der wichtigsten Garantien für ihre Teilnahme an der öffentlichen Verwaltung ist.

Einheitliches elektronisches Wählerverzeichnis

Die Durchführung von Wahlen nach den Grundsätzen des Parteienpluralismus, der Transparenz und der Öffentlichkeit, wie sie für demokratische Wahlen erforderlich sind, hängt von der Digitalisierung der Prozesse im Einklang mit den aktuellen Trends ab.
Das Wahlgesetzbuch sieht insbesondere die elektronische Erstellung von Wählerlisten im ganzen Land vor. Die Erstellung, Änderung und Aktualisierung dieser Listen erfolgt mit Hilfe des Informationssystems zur Verwaltung des Wahlprozesses.

Das einheitliche elektronische Wählerverzeichnis wiederum ist eine staatliche Informationsressource, die Informationen über die wählenden Bürger, die Adressen ihres ständigen und vorübergehenden Wohnsitzes in Übereinstimmung mit den Informationsdatenbanken der zuständigen staatlichen Organe enthält.

Durch die weitere Verbesserung des einheitlichen elektronischen Wählerverzeichnisses und des Wahlmanagement-Informationssystems wird die elektronische Angabe der ständigen und vorübergehenden Wohnorte der Bürger, der Regionen, der Namen und Nummern von Straßen, Häusern und Wohnungen auf eindeutige Weise gewährleistet.

Dabei handelt es sich nicht nur um eine Wählerdatenbank, sondern auch um ein Instrument, das dazu dient, den Grundsatz der Gleichheit bei Wahlen zu gewährleisten. Denn durch dieses Informationssystem und das einheitliche elektronische Wählerverzeichnis wird es möglich sein, zu kontrollieren, ob die Bürger nur einmal gewählt haben. Vor allem unter den Bedingungen einer hohen Migration ist es wichtig, ein System zu schaffen, das sicherstellt, dass ein Wähler dem richtigen Wahlbezirk zugeordnet wird und dass die Regel „Ein Wähler, eine Stimme“ in der Praxis angewendet wird.

Vor der Einführung dieses Systems kam es zu Verstößen gegen den Grundsatz des gleichen Wahlrechts für alle Bürger, d. h. eine Stimme bei den Wahlen, wenn ein Wähler sowohl von seinem ständigen als auch von seinem vorübergehenden Eintragungsort aus wählte.

Auf dieser Grundlage wird ein einziges elektronisches Wählerverzeichnis durch die Umsetzung des Grundsatzes des gleichen Wahlrechts für die Bürger unseren Bürgern Klarheit und Bequemlichkeit bei der Ausübung ihrer politischen Rechte auf Beteiligung an der öffentlichen Verwaltung durch Wahlen verschaffen.

Die moderne Wahlgesetzgebung Usbekistans entspricht somit den allgemein anerkannten internationalen Standards und den Kriterien für freie und faire Wahlen.

Darüber hinaus wird die Rechtsgrundlage des usbekischen Wahlsystems durch das Studium internationaler Grundsätze, Rechtsvorschriften und Praktiken fortschrittlicher ausländischer Länder, durch die Berücksichtigung nationaler Werte sowie durch die Analyse der Erfahrungen mit den in den Jahren der Unabhängigkeit abgehaltenen Wahlen in Usbekistan verbessert.

Farangiz Avazbekova, Doktor der Philosophie in Rechtswissenschaften

Teilen mit:

Все самое актуальное, важное и интересное - в Телеграм-канале «Немцы Казахстана». Будь в курсе событий! https://t.me/daz_asia