Ein Gebäude innerhalb von drei Tagen zu bauen ist dank der Modulbauweise durchaus im Bereich des Realistischen. Ob diese allerdings in Kasachstan angewendet werden kann ist noch nicht sicher. Die Ursache heißt Bürokratie.

Baukräne beherrschen das Bild vieler Städte in Kasachstan: 30.000 Gebäude wurden Angaben des kasachischen Statistikamtes zufolge 2012 im gesamten Land errichtet. Dabei ließe sich diese Zahl leicht steigern – jedenfalls, wenn es nach Alexander Eckart geht. Der Generaldirektor des Unternehmens „Chandler Modul“ wirbt für ein modulares Bausystem, wie es in Deutschland bereits seit vielen Jahren erfolgreich zum Einsatz kommt. Dabei bestellt sich der Kunde einzelne vorgefertigte Teile eines Gebäudes, die dann individuell zusammengesetzt werden können.

Die Vorteile dieses Ansatzes lassen sich leicht erkennen: Ein Modulgebäude wird schneller geplant, hergestellt und aufgebaut. Mit Berücksichtigung von Klimabedingungen kann ein Modulgebäude ohne Kernrenovierung 30 Jahre in Benutzung bleiben. Der Hauptvorteil besteht jedoch darin, dass man ein solches Gebäude auch immer wieder demontieren kann. Alexander Eckart erlärt: Im Vergleich zu einem herkömmlichen Bau können die Modulkonstruktionen jederzeit an einen neuen Platz gebracht und weiter benutzt werden.

Das Gesetz kennt keine Module

Seit anderthalb Jahren versucht das Unternehmen „Chandler Modul“ sein Produkt in Kasachstan zu etablieren. Dabei gibt es aber einige Probleme beim Erlangen einer staatlichen Genehmigung. Über die Lösungswege diskutierten Vertreter der staatlichen Einrichtungen und Leiter von „Chandler Group“ während eines Treffens zu den „Perspektiven der Technologieentwicklung der Modulbauweise in Kasachstan“. Unterstützt wird diese Initiative vom regionalen Europadirektor der AG „Kaznex Invest“, Marchabbat Balgabai. Seiner Aussage nach ist es ein innovatives Produkt, das entsprechend dem Programm der beschleunigten innovativen Industrialisierung auf dem kasachischen Markt unbedingt eingeführt werden sollte. Nach Meinung von Experten könnte es außerdem für den Export in Nachbarländer interessant sein.

Das Hauptproblem beim Beantragen der Genehmigung für die Herstellung der Modulkonstruktionen ist das Fehlen rechtlicher Normen zum modularen Bau in der kasachischen Gesetzgebung. Der Terminus „Modul“ wird im Gesetzbuch noch nicht einmal erwähnt. Daneben gibt es in Kasachstan keine anderen Unternehmen, die bereits ein ähnliches Produkt vertrieben hätten, das heißt, auch keinen Präzedenzfall. „Wir haben einige Firmen, aber diese stellen kein Modul, sondern eine „Box“ her, dabei handelt es sich aber um ein schlüsselfertiges Objekt“, so Konstantin Hwan, Leiter der Produktionsabteilung in der Staatlichen Amtlichen Projektexpertise.

Prototyp auf eigene Kosten

Doch der Vorsitzende des Vorstandsrates der „Chandler Group“, Wladimir Nechwjadowitsch, lässt nicht ab von der Idee, ein Werk für Modulherstellung in Kasachstan zu gründen. Dabei wird geplant, 50 Prozent des Betriebs unter die Verantwortung eines einheimischen Partners zu geben. Damit das potentielle Werk erfolgreich sein kann, benötigt man aber nicht nur die Genehmigung, sondern auch staatliche Aufträge. Jerlan Hairow, Vorsitzender des Investitionskomitees beim Ministerium für Industrie und neue Technologien, versichert: Die Fragen der Standardisierung werden in der kasachischen Regierung bereits besprochen.
Seit der Gründung eines Chandler-Tochterunternehmens in Karaganda wurde mit der Erarbeitung eines ersten Pilotprojektes begonnen. Noch besitzt das Unternehmen kein eigenes Werk, sondern musste sich in einem fremden Betrieb einmieten. Auf eigene Kosten wird dort ein Arzt- und Geburtshelferpunkt in Modulbauweise gefertigt. Die Herstellung der Module auf dem Betriebsgelände ist nicht verboten, doch aufgebaut werden darf das Gebäude ohne Genehmigung nicht. Und so wartet das innovative Bauwerk im Gebiet Karaganda vorerst auf sein weiteres Schicksal.

Von Xenia Sutula

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