In Kasachstan gibt es neue Einreisebestimmungen für Ausländer. Das Außen- und das Innenministerium Kasachstans haben Änderungen der bestehenden Regelungen ausgearbeitet, die die Ausstellungen von Einladungen und Visa sowie deren Gültigkeitsdauer betreffen. Um künftig Privatpersonen nach Kasachstan einzuladen, braucht es die Zustimmung des Innenministeriums. Die einladende Partei muss dazu ein Ausweisdokument zur Bestätigung der Identität, den entsprechenden Antrag in zweifacher Ausführung sowie eine Quittung vorlegen, welche zeigt, dass die Verwaltungsgebühren bezahlt worden sind. Zur Einladung juristischer Personen oder Einzelunternehmer benötigt man ebenfalls den entsprechenden Antrag in zweifacher Kopie und den Zahlungsbeleg. Juristische Personen und Unternehmer, die erstmals nach Kasachstan einreisen, müssen sich zusätzlich beim Internationalen Finanzzentrum Astana (AIFC) registrieren. Um Ausländer für touristische, medizinische oder Bildungszwecke einzuladen, wird eine jeweils entsprechende Lizenz als Reisebüro, medizinische oder Bildungseinrichtung benötigt. Besondere Regelungen gelten für die Ausstellung mehrmaliger Geschäfts- und Investitionsvisa. Ethnische Kasachen sowie ehemalige Staatsbürger Kasachstans brauchen zu diesem Zwecke keine Einladung, um ein Visum zu beantragen.

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