Bundespräsident Joachim Gauck darf die NPD als „Spinner“ bezeichnen. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht. Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, Gauck müsse sich bei wertenden Aussagen über politische Parteien nicht zwangsläufig neutral verhalten. Die NPD hatte beim Bundesverfassungsgericht gegen den Bundespräsidenten geklagt. Sie sah sich durch seine Aussage diffamiert. Im August 2013 hatte Gauck auf die NPD-Proteste gegen ein Asylbewerberheim in Berlin-Hellersdorf reagiert und verkündet, „den Spinnern ihre Grenzen aufzuweisen“. Damit ermutigte er mehrere hundert Schüler, sich gegen die NPD zu stellen. Das Verfassungsgericht Karlsruhe urteilte, Gauck habe mit seiner Aussage zum bürgerschaftlichen Engagement aufgerufen und für eine entsprechende Auseinandersetzung mit rechtsradikalen Ansichten geworben. (DV)

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