In den Medien werden oft Themen Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit skandalträchtig ausgeschlachtet. Das ist auch gut so, denn das sensibilisiert Staat und Bürger für diese Themen, doch ist das der einzige Weg in eine chancengleiche Gesellschaft?

Seitdem Ende August der Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses veröffentlicht wurde, waren öfters Stimmen zu hören, welche der Polizei „institutionellen Rassismus“ vorhielten. Ein Vorwurf, der zunächst griffig ist und leider auch viele Ermittlungsfehler der Polizei im Zusammenhang des Skandals um den Nationalsozialistischen Untergrund zu erklären vermag. Jedoch was steckt eigentlich dahinter?

Der Vorwurf des Rassismus kommt in der deutschen Gesellschaft einem Tabubruch gleich, der vor allem in den Medien skandalträchtig ausgetragen wird. In vergangenen Debatten, zum Beispiel um die Ermittlungsfähigkeiten der Polizei im Zusammenhang mit dem NSU-Skandal, attestierten die Leitmedien der Behörde, sie sei „auf dem rechten Auge blind“. Die „Zeit“ schrieb, dass die Polizei die „rechtsterroristische Gefahr verharmlost habe“.

Ein weiteres anschauliches Beispiel für Skandale in Zusammenhang mit Fremdenfeindlichkeit ist der Rummel um den ehemaligen Bundesbanker Thilo Sarrazin, der in einem Sachbuch seine antiislamistischen und antisemitischen Thesen über die Gesellschaft verbreitete.

Skandale sind moralisierend

Bei all diesen Debatten wird richtigerweise der Finger in die Wunde gelegt, der Rassismus wird verpönt und als unstatthaft markiert. Dieses Moment des skandalösen Ausschlachtens in der Presse sollte die Menschen eigentlich schockieren und belehren, doch es wird unter der Oberfläche noch etwas deutlich, worüber niemand sprechen möchte: Es scheint dem Menschen ein Bedürfnis zu sein, seinen Platz in der Gesellschaft zu verteidigen oder zu verbessern.

Das Ziel des immer aufbrausenden Skandalsturms, nämlich fremdenfeindliche Äußerungen und jegliche Art von Diskriminierungen zu tabuisieren und die Gesellschaft dagegen zu immunisieren, wird immer erreicht. Das zeigen auch die Reaktionen auf den NSU-Abschlussbericht. „Aus unserer Sicht ist der Vorwurf eines „institutionellen Rassismus“ unhaltbar in der Polizei, und wir weisen den Begriff mit Entschiedenheit zurück“, verwehrt sich der Sprecher der Polizeigewerkschaft Michael Zielasko auf Nachfrage der DAZ zu diesem Thema. Er beklagt generell das Vorgehen des NSU-Untersuchungsausschusses: „Aus unserer Sicht ist das Ergebnis fragwürdig, weil tatsächliche Anhaltspunkte nicht genannt werden konnten.“

Willkommenskultur leben

Dabei gibt es neben den Moralpredigten der Medien auch direkte Wege für die Menschen, sich gegen Fremdenfeindlichkeit und Ungerechtigkeit einzusetzen, wie die „Willkommenskultur der Bundesrepublik“ zu leben und aktiv mitzugestalten. Ein Anstoß dazu soll das Anti-Diskriminierungsgesetz sein. In dem so genannten Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sollen Benachteiligungen verhindert werden, zum Beispiel auf dem Arbeitsmarkt schlechtere Einstellungsbedingungen für Arbeitnehmer mit Migrationshintergrund. Diese strukturellen Hürden fallen schon in die Kategorie „institutioneller Rassismus“. Doch wie groß sind zum Beispiel die Chancen für Jugendliche mit Migrationshintergrund, einen anerkannten Platz im Arbeitsleben oder in der Gesellschaft zu bekommen?

Laut einer Studie von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes fühlt sich jeder vierte Schüler oder Student mit ausländischen Wurzeln diskriminiert. Ist gar nicht die Rede davon, dass Jugendliche mit Zuwanderungsgeschichte eine schlechtere Qualifikation haben. Im Gegenteil, laut Bundesamt für Flüchtlinge und Migration hat die Hälfte der Jugendlichen mit Migrationshintergrund einen deutschen Pass, das heißt, ihnen stehen die gleichen Bildungschancen zur Verfügung.

Zumindest gibt es im öffentlichen Dienst für Jugendliche mit persönlicher Zuwanderungsgeschichte keine strukturellen Hürden, denn die Behörden haben sich dem Allgemeinen Gleichberechtigungsgesetz verpflichtet, so auch die Polizei.

„Bei uns besteht absolute Chancengleichheit“, bestätigt der Bundesvorsitzende der Polizeigewerkschaft Oliver Malchow und betont: „Die Aus- und Fortbildung bei der Polizei nimmt speziell auf die Wurzeln der Kolleginnen und Kollegen keine Rücksicht. Das Streben nach höherer Professionalität im Einsatz und die Festigung des hohen Vertrauens der Polizei in der Bevölkerung stehen im Vordergrund“.

Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden ist es sehr vorteilhaft, wenn Polizisten als Vertreter des deutschen Rechtstaates aber auch Repräsentanten der Bundesrepublik zusätzlich Sprachen wie Türkisch, Arabisch oder Russisch beherrschen. Im öffentlichen Dienst wird also Gleichberechtigung garantiert.

Von Dominik Vorhölter

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